Prozess: Geld von Ordination veruntreut

Richter Gerald Grafl | Foto: Archiv
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Gabriele K. (61) wirkte vor Richter Grafl eher wie die gute Hausfee einer Ordination. Das Vergehen, das ihr zur Last gelegt wird, spricht jedoch eine andere Sprache: "Verwendung fremder Gelder für private Zwecke, indem vom Ordinationskonto insgesamt 23.000 Euro unbefugt auf ein eigenes Konto überwiesen wurde." Auf Deutsch: Veruntreuung.
Von Juli 2012 bis April 2016 hatte die Himbergerin die Buchungungen, Abrechnungen und Kontoverrechnungen in der Augen-Ordination über, die Ärztin dürfte sich um die Kontobewegungen nicht sehr viel gekümmert, sich voll auf K. verlassen haben.
Gelegenheit macht Diebe, heißt ein Sprichwort, das möglicherweise auch auf diesen Fall zutreffen könnte. So soll K. Gelder, die u.a. für die Ärztekammer oder für die gewerbliche Wirtschaft bestimmt gewesen wären, auf ihr eigenes Konto überwiesen haben. Da auch diese Gremien eher locker mit Mahnungen umgehen dürften, fiel das jahrelang nicht auf.
Aber irgendwann dann doch - und so stand die Frau vor dem Kadi, bekannte sich jedoch "nicht schuldig". Die geschädigte Ärztin will ihr Geld zurück.
Zur Vernehmung weiterer Zeugen und näherer Einsicht der Ordinationskonten musste vertagt werden.

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