Einheitliche Kurzparkzone in der Innenstadt
BRAUNAU. Seit 1. Juli gilt für sämtliche Parkplätze innerhalb der Ringstraße in Braunau eine Parkdauer von 180 Minuten mit Gebührenpflicht. Die Parkgebühren bleiben mit 60 Cent pro halbe Stunde unverändert, ebenso die Zeiten der Kurzparkzone: Von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, am Samstag von 8 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei und ohne Zeiteinschränkung möglich.
Für Anrainer gibt es die Regelung des Bewohnerparkens: Sie können bei der Stadtpolizei eine Berechtigungskarte beantragen und für ein geringes Jahresentgelt ohne Zeiteinschränkung parken. Vom Bewohnerparkbereich ausgenommen sind der Stadtplatz, die Salzburger Vorstadt, der Pommer-Parkplatz (Billa Ringstraße), die Linzer Straße, die Parkplätze beim Krankenhaus, im Stadtpark und vor dem Gasthaus Schnaitl (Theatergasse 1–3).
Keine Änderung gibt es bei den Parkplätzen außerhalb des Stadtzentrums, wie etwa am Kolpingplatz, bei der Festwiese oder der Kapuzinerkirche. Damit stehen nach wie vor rund 700 kostenfreie Dauerparkplätze zur Verfügung, von denen die Innenstadt in wenigen Gehminuten erreichbar ist. An der Realisierung von zusätzlichen Dauerparkplätzen bei der Festwiese und der Kapuzinerkirche sowie von neuen Dauerparkplätzen in der Lerchenfeldgasse wird derzeit gearbeitet.
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