Hitler-Haus
Ex-Eigentümerin mit Klage abgeblitzt
BRAUNAU. Die frühere Besitzerin des Hitler-Geburtshauses in Braunau hat beim Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien gegen die, ihrer Meinung nach zu geringe, Entschädigungssumme infolge der Enteignung geklagt – und ist damit abgeblitzt.
Dieser nun endgültigen Entscheidung ist ein jahrelanger Rechtsstreit über das Geburtshaus zwischen der Republik Österreich und der Ex-Eigentümerin vorausgegangen. Nachdem der Nationalrat die Enteignung 2016 beschlossen hatte, bekämpfte die Frau sowohl diese als auch die Höhe der Entschädigung.
Das Oberlandesgericht Linz hatte im April 2019 den Beschluss des Landesgerichts Ried zur Zahlung von 1,5 Millionen Euro aufgehoben. Es hielt den vom gerichtlichen Gutachter festgestellten und von der Republik bereits gezahlten Verkehrswert von 812.000 Euro für angemessen. Dagegen ging die Ex-Eigentümerin beim OGH in Berufung. Das Höchstgericht habe den Rekurs nun aber zurückgewiesen, teilt das Innenministerium mit.
„Nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung im Entschädigungsverfahren kann nun die gesetzlich gebotene Nachnutzung des Hitler-Geburtshauses eingeleitet werden, um jede Form der Wiederbetätigung und nationalsozialistischer Umtriebe zu unterbinden“, erklärte Innenminister Wolfgang Peschorn. Ein Architektenwettbewerb wurde eingeleitet.
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