„Jedes Jungtier weniger gibt Hoffnung“

Streunerkatzen müssen laut Gesetz nicht kastriert werden. | Foto: Svenja 98/fotolia
  • Streunerkatzen müssen laut Gesetz nicht kastriert werden.
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BEZIRK BRAUNAU (ebba). Obwohl es bereits seit 2005 im Bundestierschutzgesetz die Katzen-Kastrationspflicht gibt, scheinen das die wenigsten Katzenhalter auch zu wissen bzw. ernst zu nehmen. „Viele Privatleute lassen ihre Kätzinnen nicht kastrieren, weil ihre Kinder ‚das Wunder der Geburt‘ erleben sollen. Dabei wäre es gescheiter, diese Leute gingen mit ihren Kindern ins Tierheim und zeigten ihnen das Wunder des angewandten Tierschutzes“, sagt Marion Wagner von den „Katzenfreunden Salzburg“. Katzen können bereits ab etwa vier Monaten geschlechtsreif werden. „Eine Kastration zwischen dem fünften und sechsten Lebensmonat ist daher durchaus üblich und ab einem Alter von sechs bis sieben Monaten unbedingt notwendig. Jedes Jungtier weniger ist ein Hoffnungsschimmer“, betont Wagner.

Kastriert müssen all jene Katzen werden, die regelmäßigen Zugang ins Freie haben, sofern sie nicht zur Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben. Die Bezeichnung „bäuerliche Haltung“ wird dabei oft missverstanden. Gemeint sind Tiere, die zwar regelmäßig auf einem Bauernhof mitgefüttert werden, aber ansons-ten verwildert sind, also „Streunertiere“. Katzen, die der Landwirt hingegen tatsächlich als Heimtiere hält, müssen ebenso kastriert werden. Vor allem, weil die Einhaltung dieses Gesetzes für die Behörden schwer nachzuprüfen ist, halten sich viele Katzenhalter nicht daran. Dennoch: „Bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht drohen Strafen bis zu 3750 Euro, bei wiederholter Nichteinhaltung sogar bis zu 7500 Euro“, erklärt Herbert Wagenhammer von der Bezirkshauptmannschaft Braunau.

Unaufhaltsame Katzenschwemme
Wird keine Kastration durchgeführt, darf der Katzennachwuchs keinesfalls einfach getötet werden. Abgesehen davon, dass laut Tierschutzgesetz das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund verboten ist, ist es moralisch und ethisch nicht vertretbar. „In so einem Fall würde man sich bei Gericht wieder treffen. Ich glaube jedoch, dass dies heutzutage keine gängige Praxis mehr ist. Katzen dürfen niemals einfach getötet werden“, hält Amtstierarzt Josef Stöger fest. Obwohl oder gerade weil Streunerkatzen, die keinem Halter zuzuordnen sind, nicht kas-triert werden müssen, kann der Katzenschwemme kaum Einhalt geboten werden.
„Wenn wir die Vermehrung durch Streuner nicht unter Kontrolle bekommen, haben wir ein ernsthaftes Problem. Die Katzenvermehrungsmaschine läuft unaufhaltsam und die nächste Generation ist bereits unterwegs“, weiß Stöger. Die Kastrationspflicht auch auf Streuner auszudehnen, „ist in der Praxis jedoch kaum möglich.“

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