L17 wird in Deutschland seit 1. Juli wieder anerkannt

BEZIRK. Durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung wird seit 1. Juli 2012 die österreichische vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B (L 17) in Deutschland wieder anerkannt. Somit ist es ab sofort für alle Besitzer dieser Lenkberechtigungen wieder möglich, auch schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres in Deutschland Kraftfahrzeuge zu lenken, meldet die Bezirkshauptmannschaft Braunau in einer Presseaussendung.

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