Urteilsspruch nach tödlichem Schulbusunfall in Schwand
SCHWAND. Nach dem tödlichen Schulbusunfall Ende März in Schwand ist der 48-Jährige, der mit seinem Lkw den Bus gerammt hatte, zu 4500 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Der Beschuldigte hatte eine Stopptafel sowie drei „Rüttler-Querstreifen“ übersehen und auf der Kreuzung einen querenden Schulbus gerammt. Dieser wurde in ein angrenzendes Feld katapultiert. Einige der mitfahrenden Hauptschüler wurden herausgeschleudert. Noch am Unfallort gestand der Lkw-Lenker ein, dass er während der Fahrt sein Mobiltelefon kontrolliert hatte und abgelenkt war.
Ein Zwölfjähriger starb einen Tag später im Krankenhaus. Drei weitere Kinder wurden schwer verletzt, zwei sind nach wie vor erheblich beeinträchtigt.
Der Schuldspruch in der Verhandlung am Bezirksgericht Braunau erfolgte wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung. Der Lkw-Lenker bekam eine Geldstrafe in der Höhe von 240 Tagessätzen, das entspricht in diesem Fall 4500 Euro. Weil die Verteidigung vorerst noch keine Stellungnahme abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Durch den Unfall sind seit etlichen Jahren bestehende Pläne, die Kreuzung durch einen Kreisverkehr zu entschärfen, wieder in Schwung gekommen. Im Spätherbst soll mit dem Bau begonnen werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.