Status quo der Umfahrung Munderfing-Mattighofen

MUNDERFING, MATTIGHOFEN (ebba). Seit der Spatenstichfeier am 4. Juli dieses Jahres wurde es ruhig um das Großbauprojekt Umfahrung Munderfing-Mattighofen. Damals fiel der Protest der Gegner heftig aus. In Form von lautstarken Pfeifkonzerten, Wortgefechten und kleineren Tumulten.

Der Spatenstich für den ersten von insgesamt drei Bauabschnitten der umstrittenen Umfahrung betraf Munderfing. Laut dem damals noch zuständigen Straßenbaureferenten und einstigen LH-Stv. Franz Hiesl (ÖVP) sollte innerhalb von zwei Jahren der erste Abschnitt mit einer Länge von 3,3 Kilometern fertig sein. In der Zwischenzeit wolle man bereits mit dem zweiten Baubereich von Munderfing bis Stallhofen beginnen. Der dritte Abschnitt betrifft dann die Gemeinde Schalchen.

Wie aber sieht nun der Status quo aus? Für den ersten Abschnitt wurden seit dem Spatenstich bereits erste Vorarbeiten geleistet. "Eine Brücke über den Schwemmbach in Munderfing wurde errichtet. Im kommenden Jahr soll der Bau des ersten Abschnittes dann richtig starten. So ist der Plan. Es hängt natürlich alles auch von den budgetären Mitteln ab", heißt es – noch etwas zurückhaltend – aus dem Büro von "Hiesl-Nachfolger" Landesrat Günther Steinkellner (FPÖ). Es wäre alles im Laufen, man sei zuversichtlich hinsichtlich des Projektfortschritts und Umfahrungsgegner seien bis dato noch keine an das Büro herangetreten, berichtet Pressesprecher Chlodwig Mölzer.

Protest hält an

Die Grundbesitzer aus Munderfing, die nicht bereit sind, für die geplante Umfahrung ihren Grund und Boden zur Verfügung zu stellen, melden nun einen Erfolg. Das Oö. Landesverwaltungsgericht (LVwG) gab ihren Beschwerden Recht. Die Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Braunau bezüglich Enteignung der Fläche für die Nebenwege wurden aufgehoben. Das Gericht schreibt in seiner Begründung, dass die Trassenverordnung der Oö. Landesregierung allein keine taugliche Grundlage für die Begründung des öffentlichen Interesses an der Umlegung und Neuerrichtung von Nebenwegen ist. Auch die naturschutzrechtliche Bewilligung bezieht sich ausschließlich auf Bauabschnitt 1 der Umfahrung von Munderfing und nicht auf die Nebenwege. Weiters ist die noch nicht vorliegende wasserrechtliche Genehmigung ein Grund für die Aufhebung des Bescheides.

Die Angelegenheit wurde zur Erlassung neuer Bescheide an die BH Braunau zurückverwiesen. Das bedeutet, dass die entsprechenden Verfahren wiederholt werden müssen. "Es wird sich dadurch nur eine geringe Verzögerung ergeben, da die BH nach der Zurückweisung durch das LVwG bereits sehr weit mit der Sanierung und Überarbeitung des Bescheides ist. Wie lange das Gericht bei einer neuerlichen Beschwerde zur Entscheidung benötigt, kann nicht gesagt werden", erklärt Chlodwig Mölzer. Nach dieser Entscheidung sei grundsätzlich – bei Bestätigung – die Rechtskraft der Bescheide gegeben. Sodann könnte der Baubeginn erfolgen, meint Mölzer.

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