Hitler-Haus-Enteignung: Ehemalige Besitzerin legt Beschwerde ein

Foto: Scharinger/Archiv

BRAUNAU. Der Anwalt der ehemaligen Besitzerin des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau wird in den kommenden Tagen Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, gegen die Enteignung, einbringen.

Eine Prüfung des Falls könne aber Jahre dauern, heißt es in einem Bericht des „Kurier“. Auch die festgelegte Summe für die Entschädigung – 310.000 Euro – wolle man nicht akzeptieren. Diese Summe sei der Besitzerin zu wenig.

Der Architektenwettbewerb für die Umgestaltung des Gebäudes liegt indes  auf Eis. Man konzentriere sich auf die Höhe der Entschädigung, wird ein Ministeriumssprecher in dem Zeitungsbericht zitiert.

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