Prozess wegen Wiederbetätigung
37-Jähriger wurde nach dem Verbotsgesetz zu einem Jahr bedingt verurteilt
BEZIRK BRUCK/KORNEUBURG (mr). Vor einem Geschworenengericht am Landesgericht musste sich letzte Woche ein im Bezirk wohnhafter 37-j. Mann verantworten. Ihm legte die Staatsanwaltschaft Korneuburg zur Last, in seiner ebenerdigen Wohnung NS-Devotionalien für alle Besucher und teilweise auch für Passanten sichtbar aufgestellt zu haben.
Auf die Spur des Angeklagten kamen die Ermittler durch den E-Mail-Verkehr mit einem im Dezember 2016 in Wien wegen Wiederbetätigung verurteilten Bekannten, der ihm eine Fahne der Waffen-SS und Hitlerbilder weitergegeben haben soll.
Bei der darauf angeordneten Hausdurchsuchung fanden die Beamten eine Uhr in Form eines Sonnenrades und Holztafeln mit einem Totenkopf und dem SS-Wahlspruch "Meine Ehre heißt Treue." Auf einem Board im Wohnzimmer stand eine Weinflasche, auf dessen Etikett das Bild des Führers zu sehen war.
NS-Symbole in Form einer Odal-Rune und eines Sonnenrades waren auf den Armen des Notstandshilfebeziehers tätowiert.
Bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren kam der Angeklagte mit der Mindeststrafe davon, die wegen seines bisherigen ordentlichen Lebenswandels und seines Beitrages zur Wahrheitsfindung zur Bewährung ausgesprochen werden konnte.
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