Neuer Grenzverlauf
Das Burgenland wächst um 6.213 Quadratmeter
In der heutigen Landtagssitzung wird über die „Bereinigung der Landesgrenze zwischen dem Land Steiermark und dem Land Burgenland im Bereich des Lafnitzflusses“ abgestimmt. Für das Burgenland bedeutet die Änderung des „Grenzbereinigungsgesetzes“ einen Gebietsgewinn.
BURGENLAND. Die Landesgrenze zwischen der Steiermark und dem Burgenland verläuft in Bereichen der steiermärkischen Marktgemeinden Neudau und Burgau und der burgenländischen Gemeinde Burgauberg-Neudauberg nach Teilregulierung der Lafnitz teilweise außerhalb des neuen Flussbettes und schneidet den Flusslauf mehrfach, da die ursprünglichen Mäander gerade durchstoßen wurden. Dies hat dazu geführt, dass das Land Burgenland teilweise auf der steiermärkischen rechtsufrigen Lafnitzseite und das Land Steiermark teilweise auf der linksufrigen burgenländischen Lafnitzseite liegt.
Dem Flusslauf der Lafnitz angepasst
Die Grenzverläufe an der Lafnitz sollen dem tatsächlichen Flusslauf angepasst werden und die Lafnitz soll die neue Gemeinde- und damit auch Landesgrenze darstellen. In Folge der vorgesehenen Grenzänderung fallen vom Land Steiermark Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 23.140 m2 an das Land Burgenland, vom Land Burgenland hingegen Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 16.927 m2 an das Land Steiermark. Die Grenzänderung erfolgt demnach nicht flächengleich und ergibt sich für das Bundesland Burgenland ein Gebietsgewinn von 6.213 m2.
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