Keine Raketen im Ortsgebiet!
Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst warnt vor sorglosem Umgang mit Feuerwerkskörpern zu Silvester
Der Umgang mit Feuerwerkskörpern wird noch immer unterschätzt. Jedes Jahr werden in Österreich rund 600 Rettungseinsätze wegen pyrotechnischer Unfälle verzeichnet.
Keine Billigkäufe aus Auto-Kofferräumen
Die größte Gefahr geht von Raketen aus. „Diese sind in ihrer Flugbahn unberechnebar, fliegen mit bis zu 200 km/h und dürfen keinesfalls im Ortsgebiet gezündet werden“, sagt Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst.
Gänzlich verboten ist seit 2013 der Verkauf von „Schweizer Krachern“. „Ein Schweizer Kracher, der in der Hand explodiert, reißt die Finger weg“, so Dunst, die vor Feuerwerk-Billigkäufen – etwa in Auto-Kofferräumen – warnt. „Ich rate dringend, pyrotechnische Artikel nur im Inland und im Fachhandel zu kaufen“, sagt Dunst.
Auf das „CE“-Zeichen achten
Aufschluss über die Gefahrenklasse und weitere Informationen wie zum Beispiel zum Hersteller oder zur enthaltenen Sprengstoffmenge gibt das „CE“-Zeichen, das alle in Österreich verkauften Feuerwerkskörper tragen müssen.
Weitere Tipps für eine sichere Silvesternacht:
• Im Nahbereich der Abschusszone der Feuerwerkskörper – nur im Freien – dürfen sich keine unbefugten Personen und vor allem keine Kinder befinden.
• Gebrauchsanweisung vor allem auch bei Raketen unbedingt sorgfältig beachten
• Niemals auf Menschen oder Tiere richten
• Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser, insbesondere nicht durch Fenster, und nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge werfen
• Feuerwerkskörper so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist
• Kracher nie in geschlossenen Behältern zünden – Splittergefahr
• Raketen nur aus einer „Abschussrampe“ abfeuern (zB. fest verankerte leere Flaschen oder Röhren)
• Nie über startende Raketen beugen und Sicherheitsabstand einhalten
• Knallkörper keinesfalls in der Hand zünden!
• Niemals mehrere Feuerwerkskörper bündeln
• Auf „Blindgänger" besonders achten - Blindgänger erst nach längerer Zeit unbrauchbar machen (zB. mit Schnee) und dann sicher entsorgen.
• Im alkoholisierten Zustand kein Feuerwerk zünden
• Kinder nie unbeaufsichtigt Feuerwerkskörper abbrennen lassen
• Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden
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