Termin steht fest
Burgenländer wählen am 2. Oktober Bürgermeister und Gemeinderäte
LH-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf gab am Mittwoch die Termine rund um die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen im Herbst bekannt
BURGENLAND. Der Wahltermin ist der 2. Oktober 2022. Ihr Kreuzerl können die Burgenländer aber auch schon am 23. September – dem vorgezogenen Wahltag – machen. Mögliche Stichwahlen finden am 23. Oktober statt. Die Wahlvorschläge mit sämtlichen Kandidatinnen und Kandidaten müssen bis spätestens 5. August um 13 Uhr eingebracht werden.
Bei der heurigen Wahl wird auch erstmals die im Dezember beschlossene, neue Wahlordnung zur Anwendung kommen. Die wichtigsten Punkte:
- Stärkere Gewichtung der Vorzugsstimmen: Durch neue Berechnungsmethoden werden Vorzugsstimmen deutlich aufgewertet
- Erleichterungen für die Wahlbehörden: Es wird möglich sein, eine Wahlkarte mit einem Bar- oder QR-Code zu versehen, um damit den Rücklauf der Wahlkarten besser und schneller erfassen zu können. Dadurch entfällt das mühsame, händische Abtippen der Daten für die Beisitzer. Des Weiteren wurden einheitliche Regelungen für den Umgang mit Wahlkarten bei der Briefwahl geschaffen.
- Erleichterungen für WählerInnen: Jede Gemeinde muss ein barrierefreies Wahllokal zur Verfügung stellen
- Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlbehörden: Die Mitglieder der Wahlbehörde bringen viel Zeit dafür auf, dass Wahlen korrekt und reibungslos stattfinden. Ab den Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen 2022 werden sie im Burgenland angemessen dafür entlohnt. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist in § 15a der Burgenländischen Gemeindewahlordnung geregelt.
Wer wählen darf
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag die Voraussetzungen zum aktiven Wahlrecht erfüllen. Zu diesen zählen unter anderem, dass der Wähler am Wahltag mindesten 16 Jahre alt sein muss und in der jeweiligen Gemeinde einen Hauptwohnsitz oder einen qualifizierten Nebenwohnsitz begründet haben muss. Aktiv wahlberechtigt sind nicht nur österreichische Staatsbürger, sondern auch EU-Bürger.
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