Neue Wahlordnung
„Vorzugsstimmen werden deutlich aufgewertet“
In der letzten Landtagssitzung wurde eine neue Wahlordnung beschlossen. Ein Kernstück sind die Neuregelungen bei den Mandatszuweisungen in der Gemeindewahl- und Landtagswahlordnung.
BURGENLAND. Durch neue Berechnungsmethoden werden Vorzugsstimmen deutlich aufgewertet und damit die Persönlichkeitswahl bei Gemeinderatswahlen weiter gestärkt.
Regelung bei Gemeinderatswahlen
Bis dato waren 15 Prozent an Stimmen für eine Person nötig, um ein Vorzugsstimmenmandat zu erhalten. „Diese Hürde fällt jetzt zur Gänze weg. Jede Vorzugsstimme zählt gleich viel. Eisenkopf sieht in dieser neuen Regelung eine Stärkung des Wählerwillens. „Jeder der in seiner Gemeinde die Unterstützung der Wählerinnen und Wähler bekommt, soll auch die Möglichkeit haben diese Interessen in weiterer Folge im Gemeinderat vertreten zu können“, so Eisenkopf.
„Jede Vorzugsstimme zählt“
Unser Ziel bei den geänderten Wahlordnungen ist ganz klar die Stärkung der direkten Demokratie“, betont Klubobmann Robert Hergovich. Bei der Landtagswahlordnung wurde beispielsweise das Vorzugsstimmensystem gestärkt. Künftig gibt es keine Wahlpunkte, die Vergabe von Mandaten folgt grundsätzlich aufgrund der Zahl der erreichten Vorzugsstimmen. „Das heißt: Jede Vorzugsstimme zählt“, so Hergovich.
Kritik der Grünen
Die Grünen erneuern ihre Kritik an der Novelle der Wahlordnung. Hauptkritikpunkt ist dabei die Schwächung der Teamarbeit zugunsten des Einzelkämpfertums. „Die SPÖ legt den Fokus auf äußeres Auftreten von Kandidatinnen und Kandidaten und nicht auf inhaltliche Arbeit. So eine Entwicklung tut einer reifen Demokratie nicht gut. Auf Gemeindeebene führt die SPÖ damit Teamarbeit im Wahlkampf ad absurdum. Ab jetzt heißt es: ich zuerst", meint die Grüne Landessprecherin Regina Petrik.
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