Landesrechnungshof darf auch kleine Gemeinden prüfen
Ausweitung der Prüfkompetenz auf Gemeinden unter 10.000 Einwohner
EISENSTADT (uch). Viele Jahre wurde über die Ausweitung der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes auf kommunaler Ebene diskutiert. Seit 1. Jänner ist es nun Realität: Der Burgenländische Landesrechnungshof kann von sich aus auch Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern prüfen.
Unterstützung für Gemeindeaufsicht
Bislang wurden die Gemeinden ausschließlich von der Gemeindeaufsicht geprüft, die allerdings kaum Wirtschaftlichkeitsprüfungen vornnahm. „Es schließt sich nun eine Kontroll-Lücke“, merkte Landtagspräsident Christian Illedits an. Geprüft werden können auch Gemeindebeteiligungen ab einem Gesellschaftsanteil von 50 Prozent.
Auswahl der Gemeinden
Die Auswahl der zu prüfenden Gemeinden erfolgt mittels einem Bewertungsschema. Dabei werden Indikatoren wie Einwohnerzahl, die Bedeutung hinsichtlich der Infrastruktur, die Haushalts- und Finanzsituation sowie der Zeitpunkt der letzten Prüfung durch die Gemeindeaufsicht berücksichtigt, erklärt Rechnungshofdirektor Andreas Mihalits.
Zehn Gemeinden in fünf Jahren
Geprüft wird nicht nur die finanzielle Situation der Gemeinde, sondern auch die Abwicklung von Bauvorhaben oder die Beteiligungen an Unternehmen.
In den kommenden zehn Jahren sollen zehn Gemeinden geprüft werden.
Illedits: „Am Ende jedes Prüfverfahrens sollen Einsparungen, Mehreinnahmen und auch Qualitätsverbesserungen stehen.“
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.