"Neue Eisenstädter"
Regierungskommissär Mathias Burger im U-Ausschuss befragt

Regierungskommissär Mathias Burger war bei seiner Befragung im Untersuchungsausschuss „Neue Eisenstädter“. | Foto: Stefan Schneider/MeinBezirk
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  • Regierungskommissär Mathias Burger war bei seiner Befragung im Untersuchungsausschuss „Neue Eisenstädter“.
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Im Untersuchungsausschuss „Neue Eisenstädter“ stand Regierungskommissär Mathias Burger Rede und Antwort zu seiner Bestellung und Tätigkeit. Da der Untersuchungszeitraum des U-Ausschusses aber mit seiner Einsetzung endet, hielt sich die Befragung in Grenzen. 

EISENSTADT. Im Rahmen der 11. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Neue Eisenstädter“ ist der vom Land seit 15. Oktober 2025 eingesetzte Regierungskommissär Mathias Burger befragt worden. Im Mittelpunkt standen seine Bestellung, seine Rolle sowie seine Wahrnehmungen im Zusammenhang mit der Landesaufsicht. Mit 15. Oktober 2025 endet grundsätzlich der Untersuchungszeitraum des U-Ausschusses, weshalb Fragen zum Zeitraum nach seiner Einsetzung nicht mehr Gegenstand der Untersuchung sind. 

Burger selbst war während der Befragung nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden. Er verteidigte seine Bestellung durch das Land im Zuge der Befragung durch SPÖ, FPÖ und Grüne. ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl verzichtete gänzlich auf sein Fragerecht.

Seit 15. Oktober ist Burger bei der Wohnbaugesellschaft "Neue Eisenstädter" als Kommissär tätig.  | Foto: Stefan Schneider/MeinBezirk
  • Seit 15. Oktober ist Burger bei der Wohnbaugesellschaft "Neue Eisenstädter" als Kommissär tätig.
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"Einsetzung rechtlich notwendig"

Burger erklärte, dass seine Bestellung auf Grundlage des Gutachtens von Sonderprüfer Johannes Zink erfolgt sei. Die Einsetzung sei rechtlich notwendig gewesen, insbesondere vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Sonderprüfung. Warum der Revisionsverband bisher keine Mängel bei Untersuchungen festgestellt habe, führte Burger darauf zurück, dass diese weniger tiefgehend und eher stichprobenartig seien als die von Johannes Zink. 

Zu seiner Tätigkeit führte Burger aus, dass er als Regierungskommissär ein Aufsichtsorgan darstelle, das keine unternehmerischen Entscheidungen treffe. Er nehme an Sitzungen teil, habe umfassenden Einblick in Geschäftsunterlagen und verfüge über ein Zustimmungsrecht: Rechtsgeschäfte könnten ohne seine Zustimmung nicht rechtswirksam abgeschlossen werden. Er prüfe Verträge und Unterlagen und erteile gegebenenfalls schriftlich seine Zustimmung. Warum Burger noch immer als Kommissär bei der Wohnbaugesellschaft "Neue Eisenstädter" eingesetzt ist, wollte er nicht beantworten. 

SPÖ und Grüne sehen Notwendigkeit 

Laut SPÖ-Landtagsabgeordneten Roman Kainrath sei die Einsetzung eines Regierungskommissärs "notwendig, gesetzlich geboten und alternativlos gewesen". Dem konnte auch Grünen-Klubobmann Wolfgang Spitzmüller zustimmen: "Geschäfte, die ohne seine Unterschrift getätigt werden, sind rechtsungültig. Damit sind mögliche weitere problematische Entscheidungen unmöglich."

FPÖ-Klubobmann Christian Ries kritisierte den Befragungszeitraum: "Ein Untersuchungsausschuss soll vollständige Klarheit schaffen. Der gewählte Untersuchungszeitraum greift aber zu kurz. Er endet genau dort, wo die entscheidenden Entwicklungen beginnen."

ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl sieht die Einsetzung des Regierungskommissärs "höchst kritisch". Zudem kritisierte er die Befragung, da diese eine Tätigkeit betreffe, die außerhalb des  Untersuchungszeitraumes liegt. 

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