Photovoltaik im Burgenland
"Zubetonieren der Landschaft wird es nicht geben"
Am Donnerstag ist das neue Raumplanungsgesetz in Kraft getreten. Damit soll die Photovoltaik im Burgenland so richtig in Schwung kommen. Größere Anlagen auf Freiflächen seien dafür unverzichtbar – die Landschaft "zubetonieren" will das Land aber nicht
BURGENLAND. Für Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) ist das neue Gesetz, das nach einem Einspruch der Bundesregierung wegen der Landesabgabe für Windkraft und Photovoltaik-Anlagen mittels einer Abgaben-Deckelung adaptiert werden musste, ein "Meilenstein in mehrfacher Hinsicht". Denn zum einen sei damit die Basis für günstigeres Bauland gelegt und zum anderen definiert, wo es im Burgenland geeignete Zonen für Photovoltaik-Anlagen gibt.
1.300 ha Flächen "geeignet"
Insgesamt 1.300 ha Flächen wurden landesweit als geeignet eingestuft. Diese sollen nach Erlass einer Zonierungsverordnung durch die Landesregierung von den Gemeinden als Photovoltaik-Freiflächen gewidmet werden. Nach den anschließenden Genehmigungsverfahren brauchen die Projekte schließlich auch Förderungen nach dem Erneuerbaren-Ausbaugesetz des Bundes. Dorner hofft auf einen Beschluss noch vor dem Sommer. „Nur so können die Energieziele für das Jahr 2030 erreicht werden“.
Landes-Dachflächen: Potential von 18.000 m2
Das Raumplanungsgesetz sieht grundsätzlich einen Vorrang für Dach-Photovoltaik-Anlagen vor. Laut Landesrätin Astrid Eisenkopf (SPÖ) können von allen Dachflächen des Landes und der Landesholding-Tochterunternehmen 18.000 m² mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Eisenkopf: „Der Ausbau geht zügig voran. Heuer werden beispielsweise Anlagen auf den Dächern der Landesberufsschule, der Straßenmeisterei Eisenstadt oder am Carport der FH Burgenland installiert.“
"Freiflächen notwendig"
Die beiden SPÖ-Kollegen betonen aber auch "die Notwendigkeit der Nutzung von Freiflächen". Diese würde auch durch eine Studie der „Austrian Energy Agency“ bestätigt. "Österreich muss bis 2030 seine PV-Erzeugung von knapp zwei auf über 12 TWh erhöhen. Ohne Freiflächen schafft laut der Studie kein Bundesland seine Ausbauziele", so die Regierungsmitglieder. Es gilt außerdem: Freiflächen dürfen nur genutzt werden, wenn die Landesregierung diese Flächen mit Verordnung freigibt.
"Naturschutz oberste Prämisse"
Dass der PV-Ausbau auf Freiflächen mit größter Bedachtnahme auf Natur- und Artenschutz erfolgen müssen, sei oberste Prämisse, sagt Eisenkopf. „Daher werden auch Vertreter des Naturschutzes und von NGOs eingebunden. Und die Bevölkerung muss solche Projekte mittragen. Freiflächen werden nur genutzt, wo es Sinn macht und wo auch die Bevölkerung dahintersteht. Ein Zubetonieren der Landschaft mit PV-Anlagen wird es nicht geben. Das Burgenland hat mit der Windenergie bewiesen, dass derartige Meilensteine umsetzbar sind. Diesen Weg wollen wir jetzt weitergehen“.
Doppelnutzung
Eisenkopf ist auch überzeugt, dass es keine Konflikte mit der Landwirtschaft geben werde. Das Raumplanungsgesetz schreibe im Hinblick auf die Landwirtschaft Doppelnutzungskonzepte vor und erfolgreiche Pilotprojekte hätten gezeigt, dass innovative PV-Lösungen Energiewende und Landwirtschaft verknüpfen können. „Fakt ist, es wird kein Drüberfahren und keinen Ausverkauf an wertvollen Böden geben“.
Um den Ausbau des Ökostroms und damit die Klimaziele zu erreichen, sollen auch die Gemeinden ins Boot geholt werden. Einige sitzen sozusagen auch schon drinnen: Über das 2020 ins Leben gerufene EFRE-Förderprogramm „Energie- und Umweltmaßnahmen für Gemeinden“ erhalten die Gemeinden 50 Prozent Förderung für derartige Projekte. "Die Errichtung von PV-Anlagen war dabei die am häufigsten gewählte Maßnahme. Anträge von 27 Gemeinden mit einem Investitionsvolumen von über 7,5 Mio. Euro wurden genehmigt."
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.