Burgenländische Sportvereine
Jetzt Energiekostenausgleich beantragen
Seit gestern können Sportvereine den Antrag für den Energiekostenausgleich der Bundesregierung stellen. Insgesamt werden 15 Mio. Euro für die Förderung ausgeschüttet.
BURGENLAND. Der Energiekostenausgleich richtet sich vor allem an gemeinnützige Sportvereine und SportstättenbetreiberInnen, die ihre Energiekosten auf eigenen Namen und eigene Rechnung bestreiten. Das Förderinstrument wurde im Jänner aufgrund der hohen Energiekosten für Fußballplätze und diverse Indoor-Hallen vom Sport- und Finanzministerium präsentiert und mit 15 Millionen Euro dotiert.
„Ausgehend von der letzten Konferenz der Landessportreferenten in Oberpullendorf haben wir den Kampf gegen die Teuerung stark forciert und Bewegung in die Debatte gebracht. Die jetzige neue Förderschiene des Bundes ist nicht zuletzt auf die Beharrlichkeit der Länder zurückzuführen“, so Sportlandesrat Heinrich Dorner.
Anträge für zweites Halbjahr 2022
Seit dem gestrigen Freitag kann nun bis zum 10. März für die erste Förderperiode ein Antrag gestellt werden. Konkret wird jetzt der Energiekostenausgleich für das zweite Halbjahr 2022 angesucht. Die Förderung gliedert sich in 3 Phasen wobei in Phase 1 die erhöhten Energiekosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets zu 40% und in Phase 2 sowie 3 zu 70% ausgeglichen werden sollen. Die nächste Antragsfrist für Phase 2 beginnt dann erst wieder im Juli 2023.
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