Neues Energiepaket und Klage
Burgenland Energie mit günstigeren Strom- und Gastarifen

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Burgenland Energie-CEO Stephan Sharma und AK-Präsident Gerhard Michalitsch bei der Präsentation des Pakets für Klarheit und Sicherheit. | Foto: Landesmedienservice Burgenland
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Am Mittwoch kündigte Burgenland Energie an, ihre Tarife für Strom und Gas ein erneutes Mal zu senken. Dadurch seien die Tarife nun günstiger als vor dem Ausbruch der Energiekrise 2022. Außerdem kündigt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil eine Klage gegen die Abschöpfung der Übergewinnsteuer des Bundes an. 

BURGENLAND. Ab 01. April senkt die Burgenland Energie die Preise für Strom und Gas. Der Tarif "Optima 12 Unabhängig+ 3.0" bietet einen Strom-Tarif um 14,9 Cent pro Kilowattstunde netto an und einen Gas-Tarif für 5,7 Cent pro Kilowattstunde netto. Dieses Fixpreis-Angebot gilt für Haushalte, KMUs und Gemeinden bis Ende März 2025 – unabhängig bestehender vertraglicher Bindungen. Eingeführt wird für die Kunden wieder das Bonuspunkteprogramm. 

Preise wie vor der Krise

"Ein durchschnittlicher Haushalt hatte 2022 monatliche Stromkosten von 74 Euro pro Monat (mit Inflation sind das heute 87 Euro pro Monat), mit dem Unabhängig+ 3.0 liegen diese Kosten bei 72 Euro pro Monat“, gab Stephan Sharma, Vorstandschef der Burgenland Energie bekannt. Mit der Senkung soll ein Haushaltskunde durchschnittlich jeweils rund 200 Euro im Jahr sparen.

17,3 Millionen Euro zurückgefordert

Eine weitere Senkung wäre möglich gewesen, sei aber durch die "überfallsartig eingeführte Bundesabgabe" verhindert worden. Laut Doskozil ziehe der Bund mit der Übergewinnsteuer massiv Geld aus dem Burgenland ab. Geld, das im Burgenland erarbeitet wurde und jetzt im Bund im allgemeinen Budget verschwinde. „Die von uns durch die Strategieänderung des Unternehmens hart arbeiteten zusätzlichen 17,3 Millionen Euro mussten durch eine willkürliche Abgabe an den Bund abgeführt werden. Das sind drei Monate Gratisstrom für die Burgenländer, die uns als Senkungsmaßnahme weggenommen wurden", so Sharma. 

Klage ist fix

Daher habe man den Beschluss gefasst, dagegen rechtlich vorzugehen und habe als ersten Schritt eine Beschwerde beim Bundesfinanzgericht eingebracht - man sei auch bereit bis zum VfGH zu gehen. Auch aus Doskozils Sicht gebe es eine ganze Reihe von rechtlichen Aspekten, die diese Abgabe verfassungswidrig machen und deshalb wolle man als Land Burgenland klagen. 

„Das ist richtig, dass sich der Landesenergieversorger hier zur Wehr setzt. Gleichzeitig werden wir als Landesregierung selbst eine Klage beim Verfassungsgerichtshof einbringen", gab Landeshauptmann Doskozil bekannt.  | Foto: Landesmedienservice Burgenland
  • „Das ist richtig, dass sich der Landesenergieversorger hier zur Wehr setzt. Gleichzeitig werden wir als Landesregierung selbst eine Klage beim Verfassungsgerichtshof einbringen", gab Landeshauptmann Doskozil bekannt.
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AK beteiligt sich an Klage

Auch die Arbeiterkammer Burgenland steht hinter der gemeinsamen Klage mit dem Land Burgenland und der Burgenland Energie. „Nach intensiven Gesprächen mit der Burgenland Energie haben wir vereinbart, dass diese 17,3 Millionen Euro im Erfolgsfall den Kunden von 2023 entsprechend ihrem Verbrauch zurückgegeben werden. Damit holen wir das Maximum für die Kunden heraus, gehen aber auch fair mit der Burgenland Energie um und tragen den besonderen Rahmenbedingungen im Burgenland Rechnung", so AK-Präsident Gerhard Michalitsch.

Rechnungen werden vereinfacht

Auch die Energierechnungen sollen neu überarbeitet werden, diese seien nämlich realitätsfremd und intransparent, meint Vorstandschef Sharma. Der gesetzliche Rahmen sehe vor, dass eine Rechnung 25 gesetzliche Bedingungen erfüllen muss und das verstehe kein Kunde mehr. Mit der ersten kundenfreundlichen Rechnung wolle man Klarheit und Sicherheit geben.

ÖVP: "Senkung längst überfällig"

ÖVP-Klubobmann Markus Ulram zeigt sich über die Senkung der Preise nicht sonderlich erfreut, denn diese sei bereits lange überfällig gewesen. „Hätte der Landesenergieversorger rechtzeitig seine Preise gesenkt, wäre es gar nicht zu Übergewinnen gekommen. Das zeigt, dass die Burgenländer viel zu lange zu hohe Strompreise zahlen mussten", meint Ulram. Daher bleibe man bei der Forderung, dass die Kunden, unabhängig vom VfGH-Urteil, rückwirkend eine Gutschrift in Form von drei Monaten Gratis-Strom erhalten.

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