Faschingsdienstag im Job
Darf ich mit Clownsnase in der Firma auftauchen?
Ist es ok, im Fasching mit Clownsperücke und roter Plastiknase ins Büro zu stapfen? Oder kann mich der Chef dazu zwingen, an betrieblichen Faschingsfeiern mit Kostümpflicht teilnehmen? Der AK-Arbeitsrechtsexperte Helmut Steiger klärt auf.
BURGENLAND. Grundsätzlich ist die Kleidung dem Arbeitsplatz und der Art des Betriebes anzupassen. Das bedeutet, dass beispielsweise in Branchen wie Banken – bei denen eher ein förmliches Outfit üblich ist – Faschingskostüme nicht erlaubt sind.
Wo sind Verkleidungen verboten?
Verboten sind außerdem Verkleidungen, die gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften verstoßen: „In Betrieben, wo Maschinen rotieren, wie zum Beispiel bei einer Drehbank, ist weite Kleidung nicht erlaubt. Das betrifft also auch Kostüme“, so Helmut Steiger, Arbeitsrechtsexperte bei der Arbeiterkammer Burgenland.
Mit Arbeitgeber absprechen
Prinzipiell wird geraten, den Kostümierungswunsch vorher mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin abzuklären. Übrigens ist der Faschingsdienstag ein gewöhnlicher Arbeitstag.
Kann der Chef einen Kostümzwang anordnen?
Falls sich die Frage stellt, ob in manchen Betrieben Kostüme angeordnet werden können, dann ist das in der Regel nicht zulässig und kann nur individuell mit der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer vereinbart werden. Anders ist es, bei einer eindeutigen Vereinbarungen. Wenn jemand extra für ein Faschingsfest aufgenommen wird, zum Beispiel als Kellnerin und Kellner oder Barkeeperin und Barkeeper, kann schlüssig auch die Faschingsverkleidung mit vereinbart sein.
Vorsichtiger Umgang mit Alkohol
Auch wenn die Firmenfeier in der „närrischen Zeit“ stattfindet, gilt es Fettnäpfchen meiden, um sich nicht selbst zu schaden. Vorsichtiger Umgang ist daher mit Alkohol zu raten. Dieser lockert gerne die Zunge, und wer sich zu viel herausnimmt und eventuell sogar die Chefin oder den Chef beschimpft, riskiert eine Entlassung. Auch anzügliche „Scherze", die als sexuelle Belästigung zu werten sind, können den Job kosten!
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