AK warnt
Mobilfunkanbieter verrechnet Commerzialbank-Kunden Rücklastspesen
Mobilfunkanbieter straft seine Commerzialbank-Kunden wegen gesperrter Konten mit Rücklastspesen.
BURGENLAND. Dreist zur Kasse gebeten werden derzeit Kunden eines Mobilfunkanbieters mit einem Konto bei der Commerzialbank. Der Mobilfunkanbieter verlangt Rücklastspesen, weil bei Einzugsermächtigungen die Verbindungsentgelte nicht abgebucht werden können. Zu unrecht, wie die AK-Konsumentenschützer versichern. „Diese Spesen sind nicht zu bezahlen. Die Konsumenten trifft keine Schuld an der Sperrung des Kontos“, betont AK-Konsumentenschutzexpertin Judith Palme-Leeb.
Anrufe von irritierten Kunden
Werden Rechnungen nicht bezahlt, kann das teuer kommen. Die Folge: Eine Mahnung, mit der auch zusätzliche Kosten verbunden sind. Davon sind derzeit auch einige Commerzialbank-Kunden betroffen. „Derzeit mehren sich bei uns die Anrufe von irritierten Konsumenten, weil ihnen Rücklastspesen verrechnet werden“, schildert Judith Palme-Leeb.
Rechnungseinspruch
„Mahnungen und Spesen dürfen nur verrechnet werden, wenn der Konsument mit der Zahlung im Verzug ist und diese Tatsache sein Verschulden ist. Was in diesem Fall jeder Grundlage entbehrt.“
In diesem Fall bietet die AK-Konsumentenschützerin Hilfe an. „Die Betroffenen müssen einen Rechnungseinspruch machen, sollte das nicht helfen oder Fragen auftauchen, können sie sich an uns wenden“, rät Palme-Leeb.
Musterbrief
Auf der Homepage der AK Burgenland steht der Musterbrief „Einspruch gegen zu hohe Telefon-/Internetrechnung“ zum Download bereit.
Bei Problemen und Fragen: Die Experten der AK Burgenland stehen mit Rat und Tat zur Verfügung (02682/740).
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