Stimmt die Rauchfangkehr-Rechnung?
Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst präsentierte neue Rauchfangkehrfibel
EISENSTADT (uch). Fragen rund um das Kehrgesetz oder die Kehrtarife betreffen fast alle Haushalte und stehen bei der Konsumentenschutzabteilung des Landes auf der Tagesordnung? Stimmt die Rauchfangkehr-Rechnung? Wie oft muss ich eigentlich kehren lassen? Was kostet mich das überhaupt? Kann ich zu einem anderen Rauchfangkehrer wechseln?
Höchsttarif
Antworten auf diese und ähnliche Fragen findet man in der Rauchfangkehrfibel, die aufgrund von gesetzlichen Neuerungen neu aufgelegt wurde. Darüber hinaus findet noch bis 14. April eine Schwerpunktaktion statt. „Ich lade alle Burgenländer ein, ihre aktuelle Rauchfangkehr-Rechnung von unseren Experten kostenlos prüfen zu lassen“, sagte Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst, die darauf hinweist, dass es sich beim Kehrtarif um einen Höchstarif handelt. „Das heißt, der Rauchfangkehrer darf keinesfalls mehr verlangen, er kann aber weniger verlangen“, so Dunst.
Schlichtungsstelle
Zur Klärung von Streitigkeiten, die sich aus dem Kehrgesetz oder der Höchsttarifverordnung ergeben, wurden auf Initiative von LR Verena Dunst bereits vor zehn Jahren eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese kann sowohl vom Zahlungspflichtigen als auch vom Rauchfangkehrer angerufen werden. Sie entscheidet in Form von Empfehlungen über die Streitigkeiten.
„Es wird billiger“
Durch die schrittweise Liberalisierung – künftig kann man sich seinen Rauchfangkehrer aussuchen – erwartet Dunst mehr Anfragen, aber auch Vorteile für die Konsumenten. „Ich bin mir sicher, es wird billiger!“
Infos: Abt. 6 – Referat für Familie und Konsumentenschutz
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Hotline: 02682/600-2324
Schlichtungsstelle: 02682/600-2346
www.guterrat.org
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.