Rechte und Pflichten
Was Lehrlinge dürfen und müssen
Die Arbeiterkammer Burgenland informierte über die Rechte und Pflichten von Lehrlingen
BURGENLAND. Bestimmungen, Förderungen, Rechte und Pflichten bilden die Basis für eine erfolgreiche Lehrausbildung. Und zwar auf Seiten des Lehrlings und des Lehrberechtigten. Denn sowohl Lehrling als auch Dienstgeber haben Rechte und Pflichten.
Anspruch der Lehrlinge
Lehrlinge haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, auf einen regelmäßigen Lohn, die sogenannte Lehrlingsentschädigung, auf Urlaub sowie auf Freistellung für den Berufsschulbesuch. Dazu dürfen Lehrlinge nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind.
Lehrlinge müssen...
Neben Rechten gibt es aber auch Pflichten: „Lehrlinge müssen sich bemühen, den gewählten Lehrberuf zu erlernen und dafür regelmäßig die Berufsschule zu besuchen. Sie müssen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich behalten und bei einer Erkrankung oder einer sonstigen Verhinderung sofort den Lehrberechtigten verständigen“, erklärt der AK-Arbeitsrechtsexperte Michael Szöke.
Drei Monate Probezeit
Beginnt ein Lehrling ein Lehrverhältnis, wird der Lehrvertrag abgeschlossen. Der Vertrag ist die rechtliche Grundlage. Das Lehrverhältnis wiederum beginnt, sobald der Lehrling in die fachliche Ausbildung einsteigt und im Lehrbetrieb zu arbeiten beginnt. In den ersten drei Monaten läuft die Probezeit. In dieser Zeit kann jederzeit und ohne Begründung das Lehrverhältnis beendet werden.
Achtung bei der Arbeitszeit
In Sachen Arbeitszeit ist Vorsicht geboten. Für Jugendliche gelten eigene Bestimmungen. So dürfen Jugendliche bis 18 Jahre nicht länger als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Ausnahmen sind zwar möglich, Überstunden hingegen tabu. Szöke: „Überstunden sind für Jugendliche verboten. Wenn sie dennoch Überstunden leisten, gebührt ein Zuschlag von 50 Prozent auf den Normallohn. Kollektivverträge können höhere Überstundenentgelte vorsehen.“
Jede Arbeitsleistung, die über die festgelegte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, gilt für Jugendliche als Überstunde.
Fairness für Ausbildende
Nur über den Facharbeitermangel zu klagen sei deutlich zu wenig, sagt AK-Präsident Gerhard Michalitsch. Lehrlinge auszubilden sei das Gebot der Stunde. Michalitsch fordert daher einen Berufsausbildungsfonds, um jene Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, zu entlasten. "Jene Betriebe, die nichts in Berufsausbildung investieren, sollen in diesen Fonds einzahlen. Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, sollen von diesen Fonds für ihre Aufwendungen entschädigt werden.“
Mehr Infos zur Lehre im Detail finden Sie auf bgld.arbeiterkammer/lehre. Bei Problemen und Fragen stehen Experten der AK Burgenland unter 02682/740 zur Seite.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.