Was bringt die "Gewerbeordnung neu"?

Foto: WKOÖ

BEZIRKE (fui). Nach langem Tauziehen ist seit Ende Juni die Neuregelung der Gewerbeordnung unter Dach und Fach. Zusammengefasst sei es eine Reform mit Augenmaß, die bürokratische Hürden abbaue und die Kosten für Betriebe senke, so WKO-Leiter Hans Moser: „Die Novelle sichert die Grundsätze von Qualität und Qualifikation, wodurch die Ausbildung unserer Fachkräfte und die Meisterqualifikation erhalten bleiben. Gleichzeitig bedeutet der liberalere Gewerbezugang eine Ausweitung für unternehmerische Tätigkeiten." 

Vereinfachung, Chancen und Qualität

Laurenz Pöttinger, Obmann der WKO Grieskirchen erklärt: „Die umfassende Reform basiert im Wesentlichen auf den Säulen Vereinfachung, Chancen und Qualität.“ Mit der Vereinfachung bezieht sich Pöttinger auf das neugestaltete Betriebsanlagenrecht. Damit wurde die Verfahrensdauer um ein, beziehungsweise zwei Monate reduziert. "Verfahren werden für Unternehmen somit einfacher, schneller und günstiger.", so Pöttinger.
Außerdem wurde der gewerberechtliche Umfang der Nebenrechte wird erweitert: Künftig können Unternehmen Tätigkeiten aus artverwandten Gewerben im Rahmen eines bestehenden Auftrages durchführen. Erleichterungen gibt es auch für Tourismusbetriebe. Hotels, die Leistungen wie Ausflugsfahrten oder Wellnesspakete anbieten, brauchen dafür keine eigene Gewerbeberechtigung mehr. Eine klare Regelung des Kompetenzniveaus für Meister- und Befähigungsprüfungen soll zur Qualitätssicherung beitragen. Die Konkurrenzfähigkeit bei internationalen Aufträgen sowie das Image der beruflichen Ausbildung sollen so gestärkt werden.

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