Neue Verordnung
Kampf gegen Nitrat im Grundwasser geht für WLV weiter
Das Grundwasser im Nördlichen Burgenland ist nach wie vor in weiten Teilen mit Nitrat belastet. Das bringt Probleme, Aufwand und Kosten für die Wasserversorgung. Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV) kämpft mittlerweile seit Jahren gegen die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) des Landwirtschaftsministeriums. Nach wiederholten Erfolgen zieht der Verband nun wieder vor Gericht.
NORDBURGENLAND. Die mit 1.1.2023 in Kraft getretene neue Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) des Landwirtschaftsministeriums werde den Anforderungen zum Schutz des Grundwassers im Nordburgenland nach wie vor nicht gerecht, heißt es in einer Aussendung des WLV. Die Einhaltung des Grenzwertes von 50 Milligramm pro Liter Nitrat im Grundwasser muss laut Verordnung sichergestellt werden. Man habe aber festgestellt, dass das Grundwasser in einigen Teilen des Nordburgenlandes den gedeckelten Wert um ein Vielfaches übersteige.
WLV zieht wieder vor Gericht
Nachdem der EuGH im Jahr 2019 in seinem Urteil zur Nitrat-Richtlinie der Europäischen Union festgestellt hat, dass ein Wasserversorger in seinem Versorgungsbereich einen direkten und rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine wirksame NAPV hat, sieht sich der WLV NB verpflichtet, hier weiter aktiv zu sein.
In Wahrnehmung seiner Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung von beinahe 200.000 Menschen wird der WLV die Gesetzwidrigkeit der neuen NAPV beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) geltend machen. „Wir sehen uns verpflichtet, dass wir uns weiterhin intensiv für den Schutz unserer Grundwasserressourcen im Nördlichen Burgenland vor Nitratverunreinigungen einsetzen, bis das Ziel eines wirklich ausreichenden und nachhaltigen Grundwasserschutz erreicht wird“, gibt sich der Technische Betriebsleiter, Helmut Herlicska, überzeugt.
Einwandfreies Trinkwasser im Norden
Die Belastung durch Nitrat bestehe. Zu betonen sei dabei allerdings, dass aufgrund der getroffenen Maßnahmen die Qualität des an die Bevölkerung abgegebenen Trinkwassers immer einwandfrei sei, was auch durch zahlreiche und laufend behördlich beauftragte Trinkwasserkontrollen nachgewiesen werde, so der WLV.
„Gerade in Zeiten des Klimawandels und schwindender Grundwasserressourcen ist der qualitative Schutz und damit die Erlassung einer ausreichend wirksamen NAPV von größter Wichtigkeit“, erläutert der Obmann des WLV NB, Bgm. Ernst Edelmann.
"Verursacher sollen Kosten tragen"
Die Vorgängerfassung dieser Verordnung wurde nach jahrelangen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, die im Oktober 2015 initiiert wurde und die unter anderem zu einem richtungsweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes führte, im Dezember 2022 vom VfGH zur Gänze als gesetzwidrig aufgehoben. Im Idealfall bestätige der VfGH die rechtlichen Bedenken des WLV NB, damit die neue Verordnung ebenfalls aufgehoben werde. Dies würde den zuständigen Bundesminister zur umgehenden Herstellung eines gesetzeskonformen Schutzes der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen durch Neuerlassung einer geeigneten Verordnung verpflichten.
„Grundwasserschutz ist neben den gesundheitlichen und ökologischen Aspekten auch aus wirtschaftlicher Sicht von größter Bedeutung, da Aufbereitungsmaßnahmen hohe Kosten verursachen und diese Kosten sollten die Verursacher tragen und nicht die Allgemeinheit“, meint der Leitende Bedienstete des WLV NB, Klaus Sauer.
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