DANK AN LANDESHAUPTFRAU BURGSTALLER – SPÖ-FRAUEN UNTERHALTSMODEL NEU KOMMT - VATERVERBOT.AT HAT’s

Wir danken der Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller, dass endlich eine Politikerin die Unterhaltsproblematik öffentlich thematisiert.

Wie der Strafrechtsexperte Helmut Fuchs von der Universität Wien in einem Standard-Interview festhält, kann zwar jede Strafe festgelegt werden wie man will, aber es macht keinen Sinn den Führerschein bei Aliment-Verweigerern zu entziehen und damit zahlungsunfähige Väter strafrechtlich zu verfolgen. In seinen Augen wären zivilrechtliche Maßnahmen nötig, die zu einer Beschleunigung der Verfahren bei ausbleibenden Zahlungen führen. "Wir brauchen raschere Exekutionsmaßnahmen", so Fuchs.
Quelle: http://derstandard.at/1345165669375/Experte-haelt-Fuehrerschein-Entzug-bei-Alimente-Verweigerern-fuer-sinnlos?seite=3#forumstart

Da wären wir eigentlich beim Kernpunkt der Unterhaltsproblematik, denn Väter sind nicht von haus aus zahlungsunwillig. Bei ausbleibendem Kindesunterhalt werden in der Regel die Väter binnen 14 Tagen exekutiert (Fahrnis-, Forderungs-, Drittschuldnerexekution), oder der Zahlungsunfähige inhaftiert, weiter wird der Unterhalt vom Staat bevorschusst. Wie Helmut Fuchs von der Universität Wien jetzt vorschlägt, sollen die Zivilrechtsverfahren beschleunigt werden, aber schneller als 14 Tage wird es nicht gehen. Dieses System scheint ausgereizt zu sein.

Vielmehr sollten wir uns die Frage stellen, warum ein Vater nicht zahlen kann und als unwillig abgestempelt wird. Wir von Vaterverbot haben eine österreichweite Umfrage gemacht, welche uns Vergleichszahlen aus dem deutschsprachigen Raum bestätigt.

Umfrage 2010/11 von Vaterverbot, Nettoeinkommen von Unterhaltsverpflichteten
37% leben über der Armutsgrenze € 951,00
37% leben unter der Armutsgrenze € 951,00 bis € 772,00
26% leben unter dem Existenzminimum € 772,00 bis € 579,00
In herangetragenen Fällen verbleiben teilweise nur mehr € 289,50. Dies ist das absolute zu verbleibende Existenzminimum gemäß der österreichischen Exekutionsordnung (EO).

Dies ist auch eine Folge von der in Österreich gebräuchlichen „Anspannung“. Je höher die Ausbildung eines Vaters ist, desto mehr „könnte“ er Einkommen erzielen, ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage weltweit. Dies bedeutet teilweise eine 80 Stundenwoche um existieren zu können und ein Dach über dem Kopf zu haben. Im Zuge der Einführung hat sich Vaterverbot.at auch die Schieflage der „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ angesehen und zahlreiche Institution befragt, welche auch reichlich Zahlenmaterial zu Verfügung stellten.

Auswirkungen siehe Zahlen 2010/2011: http://www.meinbezirk.at/wien-01-innere-stadt/politik/bedarfsorientierte-mindestsicherung-bms-soziale-auswirkungen-und-dauerhafte-entsorgung-von-unterhaltsverpflichteten-d131731.html

Wie sehen nun die modernen Lösungen aus – vaterverbot.at hat’s:
Ein ideales Unterhaltsrecht betrachtet beide Elternteile als gleichwertig und bietet jedem Elternteil die gleiche finanzielle Chance, seine Kinder zu betreuen. Für ein ideales Unterhaltsrecht ist nicht, wie bisher, eine Heerschar von Beamten notwendig, deren Aufgabe es ist festzustellen, ob nun der Vater ein paar Euro mehr oder weniger zu zahlen hat.

Ein ideales Unterhaltsrecht bietet Trennungseltern möglichst wenig Angriffsfläche für Elternstreitigkeiten. Es stellt für jeden Elternteil ein garantiertes Existenzminimum sicher, egal ob Vater oder Mutter.

Heute bekommt die Mutter fast automatisch die volle Betreuung der Kinder zugesprochen. Väter kommen erst zu einer hohen Kinderbetreuungsquote, wenn bei voller Kinderbetreuung ein ausreichend hoher Unterhalt von ihnen erpresst wurde. Daher muss bei Trennungen automatisch von einer gleichwertigen Betreuung durch beide Elternteile ausgegangen werden, es fließt kein Unterhalt zwischen den Eltern. Wenn jetzt die Frauenvertreterinnen aufschreien, den Fall einer gleichwertigen Betreuung durch beide Elternteile gibt es in der Praxis nicht, so ist zu entgegnen, weil es ihn im österreichischen Gesetz nicht geben darf. Sollten sich diese Frauen die Frage stellen, warum in Österreich ein Frauenwahlrecht eingeführt wurde, obwohl es in Österreich scheinbar keinen Bedarf gab, denn schließlich ging keine einzige Frau vor der Einführung des Wahlrechts zu einer Wahl.

Wollen Eltern eine andere Betreuungsquote vereinbaren, so können sie diese im Fall ihrer Einigung beiGericht absegnen lassen, bis dahin gilt die 50/50 Regelung. In diesem Fall gilt: Um die Berechnung zu vereinfachen und das Konfliktpotenzial zu reduzieren, beträgt die volle Unterhaltszahlung von 0 - 18 Jahren, 18% des Netto- Einkommens, die maximal Grenze liegt bei 120% des Regelbedarfs. Unterhalt wird wie eine Lohnsteuer einbehalten und vom Staat - wie die Familienbeihilfe – in der Höhe des Regelbedarfs ausbezahlt. Somit bleibt strittigen Eltern keine Streit- und Klagemöglichkeit mehr, alle Behörden zur Festsetzung und Eintreibung des Unterhalts entfallen. Es besteht eine gegenseitige Unterhaltspflicht beider Elternteile, das heißt, jeder Elternteil bezahlt bzw. bekommt Unterhalt für die Zeit, in der er seine Kinder in seinem Haushalt betreut. Um einen allgemeinen Unterhalt in der Höhe des Regelbedarfs sicherzustellen, wird die Luxusgrenze bei 120% des Regelbedarfs festgelegt. Somit erfolgt ein Ausgleich zwischen Einkommensschwachen und Einkommensstarken. Mit diesem Ausgleich entfallen auch die heute üblichen Pfändungen unter das Existenzminimum. Findet eine regelmäßige Betreuung mit Nächtigungen durch beide Elternteile statt, wird die anteilige Familienbeihilfe an beide Elternteile ausbezahlt. Verzichtet ein Elternteil auf die Möglichkeit, seine Kinder regelmäßig zu betreuen, so erfolgt die Auszahlung an den betreuenden Elternteil.

Mehr dazu unter: http://www.vaterverbot.at/fileadmin/downloads/newsletter/VaterVerbotUnterhaltArmut_online.pdf

TEAM VATERVERBOT (Ost)
Ing. Jürgen Baumgartner
Familien- und Vätervereinigung
www.vaterverbot.at

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