Psychische Gewalt an rechtlosen Vätern und Kindern höchstgerichtlich bestätigt, der OGH setzt ein weisendes Zeichen!
Erstmal anerkennt der OGH, dass psychische Gewalt von Müttern durch Kindesvorenthaltung ausgeübt wird und sieht akuten Handlungsbedarf. Daher ist es nur die logische Konsequenz, dass jahrelange seelische Schmerzen ersatzfähig wurden und künftig ein Rechtsmittel darstellen. Dazu wurde erstmals einem Vater Anspruch auf Schmerzensgeld eingeräumt! Bis dato war es nicht Obsorgeberechtigten verwehrt, Rechtsmittel in jeglicher Form auch immer, zum Wohle der Kinder, zu ergreifen.
Was blieb war das gezeichnete negative Vaterbild, die Kindesentfremdung und die Hoffnungslosigkeit. Besonders tragisch, wenn mit angesehen werden musste, wie viele Personen Leid erfuhren, nur durch die rechtliche tolerierte Ausübung von psychischer Gewalt einer Person.
Bei Kindesentzug blieben nur der Glaube, die Liebe und die Hoffnung, dass der vermeidbare Zustand beseitigbar ist, denn die Kinder sind nicht aus der Welt und leiden, wie auch entsorgte Väter. (Ödön von Horvath, österreichisch-ungarischen Schriftstellers, im gleichnamigen Drama aus 1932, mit dem Untertitel „Ein kleiner Totentanz in fünf Bildern“ oder dem Kino- und Fernsehfilm „Der entsorgte Vater“ von Douglas Wolfsperger (D, 2008), ausgezeichnet mit dem 1. Children’s Planet Award.
Was blieben sind psychische Störungen wie Depression, Angst, Hoffnungslosigkeit, Grübelzwang, welche meist mit psychosomatischen Beschwerden einhergingen, wie Störung des Biorhythmus, Panikattacken, Magenbeschwerden, Herzrasen, Atemnot und endeten nicht selten mit schwerer Krankheit oder Suizid. Betroffene waren oftmals nicht mehr fähig einfache Tätigkeiten auszuführen oder einer geregelten Arbeit nachzugehen. Im Elend blieb nur mehr eine symptomatische Bekämpfung in Form von psychologischer Therapie.
Besinnen wir uns wieder auf christliche Werte: „Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen.“ (1. Korintherbrief, Kap. 13, Vers 13)
Wir möchten mit dem Zitat schließen:„Das seh ich schon ein, dass es ungerecht zugehen muss, weil halt die Menschen keine Menschen sind - aber es könnt doch auch ein bisschen weniger ungerecht zugehen.“. Sie geht ins Wasser, wird zwar gerettet, aber die Wiederbelebungsversuche haben nur kurzen Erfolg. Von ihrem Glauben, von ihrer Liebe und ihrer Hoffnung verlassen, stirbt sie. (Elisabeth in Glaube Liebe Hoffnung).
Das Problem ist erkannt und das höchstgerichtliche (weltliche) Zeichen gesetzt. Setzen auch wir Zeichen zur Linderung des seelischen Schmerzes und nutzen die Erkenntnisse für die Zukunft, denn es ist längst gesellschaftlicher Verzug gegeben, bevor es zu spät ist!
EIN DANK AN ALLE EHRENAMTLICHEN TÄTIGEN MITARBEITER DES VEREINS!
TEAM VATERVERBOT
Familien- und Vätervereinigung
Wien und Burgenland
Ing. Jürgen Baumgartner
http://www.vaterverbot.at
http://vereine.pannonische-rundschau.at/vaterverbo...
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