Arbeiterkammer Burgenland
"Holen Sie sich Ihr Geld zurück!"
Ein Team von Lohnsteuerexpert:innen berät AK- und ÖGB-Mitglieder bei der Arbeitnehmerveranlagung
Ob Homeoffice, Pendlerpauschale oder Familienbonus – die Arbeiterkammer Burgenland ist der kostenlose Steuerberater und hilft bei der Arbeitnehmerveranlagung. „Es zahlt sich aus!“, versichert AK-Präsident Gerhard Michalitsch beim Start der AK/ÖGB-Lohnsteueraktion. „Wir wissen, dass jährlich um die 200 Millionen Euro am Finanzamt liegen bleiben. Deshalb steht unsere Lohnsteueraktion auch wieder unter dem Titel „Hol dir dein Geld zurück!“ – bei der wir Arbeitnehmer:innen gezielt zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung beraten.“
Im Schnitt erhalten burgenländische Arbeitnehmer:innen rund 560 Euro zurück. Mit Hilfe der Arbeiterkammer Burgenland konnten sich 2021 die burgenländischen Arbeitnehmer:innen rund 1 Million Euro vom Finanzamt zurückholen.
Breites Beratungsangebot
Im Zuge der AK/ÖGB-Lohnsteueraktion beraten Steuerexpert:innen der AK und des ÖGB ihre Mitglieder, wie sie sich über die Arbeitnehmerveranlagung Geld vom Finanzamt zurückholen können. Die Aktion findet heuer ab 14. März statt. In diesem Zeitraum stehen AK-Expert:innen in allen AK-Bezirksstellen sowie in der AK-Zentrale für Beratungen zur Arbeitnehmerveranlagung telefonisch, per E-Mail, virtuell aber auch persönlich zur Verfügung - eine Terminvereinbarung per Telefon unter 02682/740 oder E-Mail an lohnsteuer@akbgld.at ist notwendig.
Der ÖGB wiederum berät zusätzlich Gewerkschaftsmitglieder direkt im Betrieb und macht alle anderen Beschäftigten auf die Beratungstage in der AK aufmerksam. Die ÖGB-Teams können von Betriebsrät:innen oder Unternehmen angefordert werden. „Wir als ÖGB unterstützen unsere Mitglieder dort, wo wir sowieso als Gewerkschaften immer präsent sind: Nämlich mit Beratungen in den burgenländischen Betrieben. Wir bringen damit die Beratungen zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das ist, denke ich, ein zusätzliches Plus, das wir unseren Gewerkschaftsmitgliedern bieten!“, erklärt dazu ÖGB-Landesvorsitzender Erich Mauersics.
Ein fachkundiges Team des ÖGB und der Fachgewerkschaften führt die Beratungen durch. „Bei unserem Besuch beraten wir einerseits die Kolleg:innen, klären sie auf und sagen ihnen worauf sie achten müssen, wenn sie eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt machen. Andererseits besteht aber auch die Möglichkeit, dass wir mit den Kolleg:innen die Arbeitnehmerveranlagung gleich gemeinsam machen. Direkt in der Beratung“, erklärt ÖGB-Landessekretär Andreas Rotpuller.
Auch heuer ist es möglich, direkt bei der Beratung in der AK oder im Betrieb den Antrag gemeinsam zu stellen - entweder auf Papier oder online! Voraussetzung dafür sind aber die Zugangsdaten zu Finanz-Online. Diese sind ebenso zum Termin mitzubringen, wie Belege für geltend zu machende Ausgaben wie z.B. Bestätigung bei Ausgaben für Versicherungen, Belege für Aus- und Weiterbildung, etc.
Homeoffice und Steuer bürgt so manche Tücken
Großer Informationsbedarf ist aufgrund des neuen Homeoffice-Gesetzes zu erwarten. Seit 1. April des Vorjahres gibt es für jeden Tag, der ausschließlich im Homeoffice verbracht wird, automatisch drei Euro als Homeoffice-Pauschale. Das gilt für bis zu 100 Tage im Jahr. Mit dem Pauschale sind sämtliche Aufwendungen für das Homeoffice, wie anteilige Miete, Betriebskosten, aber auch Computer und Internet, abgegolten.
Einen genauen Blick muss man riskieren, sollten Homeoffice und Pendlerpauschale in Anspruch genommen werden. Hier kann es zu Problemen kommen, denn seit Juli kann zu viel Homeoffice das Aus für das Pendlerpauschale bedeuten. „Seit Juli 2021 müssen Arbeitnehmer:innen darauf achten, in welchen Ausmaß sie zu Hause arbeiten. Wer weiterhin beide Pauschalen kombinieren bzw. das Pendlerpauschale nicht verlieren will, muss genau planen. Mindestens elf Tage pro Monat sollte man daher zu seinem Arbeitsplatz pendeln. Mit zwei Tagen Homeoffice pro Woche ist man auf der sicheren Seite“, informiert AK-Steuerexpertin Nadja Weinmüller.
Genau rechnen zahlt sich auch beim Jobticket aus. Denn wer von Arbeitgeber:innen ein Jobticket finanziert bekommt, erhält keine Pendlerpauschale.
Die Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich aufgrund des Familienbonus auch für Familien aus. Hier kann man sich Geld zurückholen. „Doch: Wer den Familienbonus über den/die Arbeitgeber:innen bezieht, muss ihn beim Steuerausgleich trotzdem nochmals beantragen, andernfalls droht eine Rückforderung“, verrät die Steuerexpertin.
Angesichts der derzeit sehr hohen Teuerung fordert ÖGB-Landesvorsitzender Erich Mauersics in Übereinstimmung mit der AK Burgenland einen Ausgleich für die besonders stark betroffenen Pendlerinnen und Pendler: „Es braucht endlich die Umwandlung von Pendlerpauschale und Pendlereuro in einen Pendlerabsetzbetrag und eine kilometergenaue Auszahlung. Damit würden auch endlich kleine Einkommen voll von der Pendlerpauschale profitieren. Und Pendlerpauschale und Jobticket NEU müssen auch besser abgestimmt werden, damit die Pendlerpauschale nicht entfällt, wenn vom Unternehmen ein steuerbegünstigtes Jobticket gewährt wird. Denn klimaschonendes Verhalten darf nicht steuerlich bestraft werden!“, so Mauersics.
„Wir können nur raten dieses Serviceangebot bei Bedarf in Anspruch zu nehmen und sich von unseren Expert:innen helfen zu lassen. Die Lohnsteueraktion ist ein sehr gutes Service für unsere Mitglieder, und bringt bares Geld“, meinen Michalitsch und Mauersics abschließend.
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