ÖVP Hornstein setzt sich für leistbare Bauplätze ein
Hornstein wächst stetig und in den letzten 10 Jahren mit 11,6%. Das ist ein gutes Zeichen für den großartigen Standort der Marktgemeinde. Nun steigt der Preis für Grundstücke bereits enorm, sodass Privatverkäufe für junge Hornsteiner und Familien kaum noch leistbar sind, wenn sie überhaupt noch zum Verkauf stehen.
VBgm. Christoph Wolf stellt sich daher hinter zukünftige Häuslbauer: „Wir brauchen neue Bauplätze für unsere Hornsteiner. Unser Ziel ist es, kleine und preiswerte Bauplätze zu schaffen. Wir wollen unsere jungen Hornsteiner und Familie unterstützen, in Hornstein sesshaft zu werden, hier ihre Wurzeln schlagen zu können - in Form von Häusern.“
Dieses Ziel erfordert enorme Anstrengungen und kann über zwei konkrete Wege erfolgen:
•Aufschließungsgebiet Wohnpark Ortsbach – Wiener Straße: Hier hat die EBSG bereits Optionsverträge mit den einzelnen Grundeigentümern bis Jahresende geschlossen. Eine Umwidmung durch die Gemeinde hat für die EBSG aber nur dann zu erfolgen, wenn in diesem Gebiet günstige Bauplätze, günstige Starter-Wohnungen für junge Hornsteiner, Familienwohnungen[nbsp]und betreutes Wohnen für die ältere Generation entstehen.
•Aufschließungsgebiet Pottendorferstraße: Die vielen Äcker der Grundeigentümer könnten zur nächsten Siedlung aufgeschlossen werden, sofern sich alle Grundeigentümer einigen und mit der Gemeinde eine neue Parzellierung vereinbaren. Dann könnten dort auf 4-8 ha neue Bauplätze für Hornsteiner erfolgen.
„Für uns unerlässlich ist jedenfalls, dass ausschließlich Hornsteiner zum Zug kommen. Denn nur dann macht es Sinn, dass unsere Gemeinde weiter wächst – nämlich ein gesundes Wachstum für junge Hornsteiner!“ so VBgm. Christoph Wolf. „Denn durch das schnelle Gemeindewachstum kommen hohe Kosten für die Infrastruktur, den Kindergarten oder die Volksschule. Wenn wir diese Kosten schon auf uns nehmen, dann sollen auch nur Hornsteiner von diesem Wachstum profitieren.“
Die Starter-Wohnungen müsste folgende Voraussetzungen haben, für die wir uns einsetzen:
• Wohnungsgröße beträgt maximal 60 m².
• Vergabe darf nur in Miete erfolgen.
• Finanzierungsbeitrag darf höchstens € 4.000,00 betragen.
• Die Bewohner müssen nachweislich Hornsteiner sein und dürfen zum Zeitpunkt der Anmietung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Ehepartnern oder Lebenspartnerschaften muss mindestens einer der Partner die Anforderung erfüllen.
Die Familienwohnungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Die Grundrisse müssen den Bedürfnissen von Familien entgegen kommen (Übersichtlichkeit, Raumaufteilung, Freiraum, Maximierung des nutzbaren Raumes).
• Die Wohnung muss in 4 Zimmer eingeteilt sein.
• Die Familie muss aus 2 Erwachsenen und mindestens 1 Kind, oder aus 1 Erwachsenen und mindestens 2 Kindern bestehen.
• Für das Kind oder die Kinder muss zum Zeitpunkt des Bezuges Familienbeihilfe bezogen werden.
Dieser Weg kann natürlich nur in enger Zusammenarbeit mit den Grundeigentümer erfolgen.
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