Arzt zu 21 Monate bedingt verurteilt

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REGION. 21 Monate bedingt bekam ein Arzt, der im Mostviertel einen Apotheker bestohlen hatte. Das hat das Landesgericht St. Pölten entschieden. Der Täter hatte sich bei dem Apotheker, seinem Cousin, eingemietet. Nach Ladenschluss hatten sich der Mann heimlich in die Apotheke geschlichen, um Bargeld, Kosmetika und Medikamente zu stehlen. Eines Nachts im Jahr 2013 erwischte ihn der Apotheker. Es kam zu einer Rauferei. "Er wollte mich daran hindern, die Polizei zu rufen", sagt der Apotheker.

Bei der Rangelei zogen sich der Angeklagte einen Nasenbeinbruch und der Apotheker Prellungen zu. In Summe hatte der damalige Assistenzarzt 160.000 Euro gestohlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bei einem Jahr unbedingter Haft bekommt ein Arzt Berufsverbot. Einen Krankenkassenvertrag bekommt er aber auch mit 21 Monaten bedingt nicht mehr.

Der Apotheker wurde zuvor schon wegen Körperverletzung rechtskräftig freigespochen, weil der Täter unrechtmäßig eingedrungen ist und der Apotheker ihn nicht gleich erkennen konnte.

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