Anfrage an Gewessler
Jetski-Konflikt an der Donau: Kein völliges Verbot

Heftig umstritten: Ein geplante Jetski-Zone auf der Donau zwischen Naarn und St. Pantaleon-Erla.  | Foto: Wolfgang Simlinger
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  • Heftig umstritten: Ein geplante Jetski-Zone auf der Donau zwischen Naarn und St. Pantaleon-Erla.
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Konflikt um geplante Jetski-Strecke auf der Donau geht weiter – Ministerin verweist auf BH Amstetten.

ST. PANTALEON-ERLA, ST. VALENTIN, NAARN. Der Mostviertler SP-Nationalrat Alois Schroll stellte kürzlich eine Anfrage an Bundesministerin Leonore Gewessler bezüglich der geplanten Jetski-Strecke im Donau-Auen-Gebiet von St. Pantaleon-Erla und Naarn – die BezirksRundschau berichtete. Die nun erfolgte Antwort ist für Schroll "nur wenig zufriedenstellend": „Wie aus der Anfragebeantwortung von Gewessler hervorgeht, wurde von deren Bundesministerium wenig bis gar nichts unternommen, um mit BürgerInnen zu sprechen oder deren Sorgen zu berücksichtigen!“

"Kämpfen vehement weiter"

Das findet auch St. Valentins Bürgermeisterin Kerstin Suchan-Mayr, Umweltsprecherin im NÖ Landtag und meint: „Jetskis haben im Donau-Auen-Gebiet nichts verloren! Ich verspreche, dass wir weiter vehement gegen die Trainingsstrecke kämpfen.“

"Die kritisierte Zone wurde seitens des Amtes der NÖ Landesregierung vorgeschlagen."
- Leonore Gewessler, Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Doch was steht in der Anfragebeantwortung? Unter anderem erklärt Gewessler, ihr Ministerium sei "für die Errichtung von Waterbike-Zonen nicht Bewilligungsbehörde und kann daher diesbezüglich keine Genehmigungen erteilen." Stattdessen sei die Bezirkshauptmannschaft Amstetten für das Verfahren zuständig. Ein völliges Verbot von Waterbikes widerspreche dem Unionsrecht. "Der Bund war damit angehalten, Möglichkeiten zur Verwendung von Waterbikes zu schaffen." In der Folge seien drei Bereiche festgelegt worden, "in denen die Errichtung von Waterbike-Zonen unter gewissen Auflagen möglich ist."

Rechtliche Änderungen geplant

Diese Zonen auf der Donau in OÖ und NÖ wurden laut Gewessler "vorab in umfangreichen und intensiven Gesprächen mit beiden betroffenen Bundesländern abgestimmt. Die kritisierte Zone wurde seitens des Amtes der NÖ Landesregierung vorgeschlagen. Während im Begutachtungsverfahren eine andere vorgeschlagene Waterbike-Zone aus Gründen des Umweltschutzes beeinsprucht und daher nicht verordnet wurde, gab es gegen den in der Anfrage genannten Bereich keine Einwände." Die Ministerin habe bereits LH-Stv. Stephan Pernkopf kontaktiert, um "gegebenenfalls eine besser geeignete Strecke an der nö. Donau zu finden." Außerdem plane sie rechtliche Änderungen, damit künftig auch der Artenschutz in die Bewilligung schifffahrtsrechtlicher Verfahren einfließe.

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Anfrage und Beantwortung – Auszüge

  • Zu Frage 2: Wurde von Seiten des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für die geplante Jetski Teststrecke im Donauabschnitt St. Pantaleon und Naarn bereits eine Genehmigungen erteilt? 
  • a. Wenn ja, wie sieht diese Genehmigung aus beziehungsweise welche Bereiche umfasst die Genehmigung? 
  • b. Wenn nein, gab es von den Projektplanern eine Anfrage dazu und warum wurde die Genehmigung in der Folge nicht erteilt? 

Antwort: Das BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Anm.) ist für die Errichtung von Waterbike-Zonen nicht Bewilligungsbehörde und kann daher diesbezüglich keine Genehmigungen erteilen.Im schifffahrtsrechtlichen Genehmigungsverfahren, durchzuführen von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, ist der örtlich zuständigen Schifffahrtsaufsicht gemäß § 49 Abs. 8 Schifffahrtsgesetz (SchFG) die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Diese Stellungnahme dient ausschließlich zur Gewährleistung der Erfordernisse der Schifffahrt (§ 49 Abs. 4 SchFG). Die Erfordernisse der Schifffahrt (Sicherheit sowie Flüssigkeit des Verkehrs der gewerblichen Schifffahrt) werden durch das antragsgegenständliche Vorhaben nicht beeinträchtigt.

  • Zu Frage 3: Warum gibt es generell von Ihrem Ministerium und von Ihnen als zuständige Bundesministern (sic!) die Möglichkeit, dass Waterbike-Zonen im Donau-Au Gebiet zugelassen werden?

Antwort: In einem Urteil des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich LVwG-AV-773/001-2014 vom 31. Juli 2017 wurde auf Grundlage des EuGH-Urteils C-142/05 festgehalten, dass ein völliges Verbot von Waterbikes dem Unionsrecht widerspricht und dem Antragsteller eine Bewilligung zur Errichtung einer Waterbike-Zone auf der Donau (bei Strengberg) erteilt. Der Bund war damit angehalten, Möglichkeiten zur Verwendung von Waterbikes zu schaffen. Dieser Verpflichtung wurde mit der Novelle BGBl. II Nr. 93/2019 der SchAVO vom 10. April 2019 nachgekommen, wobei Bereiche festgelegt wurden, in denen die Errichtung von Waterbike-Zonen unter gewissen Auflagen möglich ist.Die in Anlage 4 SchAVO angeführten drei Bereiche auf der niederösterreichischen und der oberösterreichischen Donau wurden vorab in umfangreichen und intensiven Gesprächen mit beiden betroffenen Bundesländern abgestimmt. Die kritisierte Zone wurde seitens des Amtes der NÖ Landesregierung vorgeschlagen. Während im Begutachtungsverfahren eine andere vorgeschlagene Waterbike-Zone aus Gründen des Umweltschutzes beeinsprucht und daher nicht verordnet wurde, gab es gegen den in der Anfrage genannten Bereich keine Einwände.
Für die Errichtung einer konkreten Waterbike-Zone ist eine schifffahrtsrechtliche Genehmigung erforderlich, wobei für das gegenständliche Verfahren, wie erwähnt, die Bezirkshauptmannschaft Amstetten zuständig ist. Gemäß § 49 Abs. 1 Z 2 Schifffahrtsgesetz ist die Bewilligung nur zu erteilen, wenn auf „die Erfordernisse des Umweltschutzes, insbesondere der Reinhaltung der Gewässer und der Luft, soweit sie nicht in anderen nach bundesgesetzlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Verfahren, insbesondere im Wasserrechtsverfahren, zu berücksichtigen sind,“ Bedacht genommen wurde.Aufgrund von Schreiben der Umweltanwaltschaft sowie der angrenzenden Gemeinden habe ich mit Schreiben vom 9. Juli mit Herrn Landeshauptfrau-Stellvertreter Pernkopf Kontakt aufgenommen, um gegebenenfalls eine besser geeignete Strecke an der niederösterreichischen Donau zu finden, welche in weiterer Folge in die SchAVO einfließen könnte.

  • Zu Frage 5: Gibt es ähnliche Projekte zu Waterbike-Zonen an der Donau, die bereits durchgeführt wurden und an denen Jetskis im Einsatz sind? 

Antwort: Bisher gibt es an der gesamten Donau keine genehmigten Waterbike-Zonen.

  • Zu Frage 8: Gibt es von Ihrem Ministerium Untersuchungen, welche Auswirkungen der Betrieb von Jetskis auf die Tierwelt hat? 
  • a. Wenn ja, wie sehen die Auswirkungen und Folgen aus? 
  • b. Wenn ja, gibt es gefährdete Tierarten? 
  • c. Wenn ja, wie sieht es hier im Speziellen mit dem Seeadler aus? 
  • d. Wenn nein, warum nicht? 

Antwort: Nein, jedoch hat mich die Diskussion über Waterbike-Zonen dazu bewogen, die Erfordernisse des Artenschutzes als zusätzliche Bewilligungsvoraussetzung für schifffahrtsrechtliche Verfahren in den Entwurf der kommenden Novelle des Schifffahrtsgesetzes aufzunehmen.

  • Zu Frage 10: Welche Maßnahmen streben Sie als Bundesministerin an, um den Arten-, Natur- und Menschenschutz im besagten Donau-Au Gebiet zu gewährleisten und zu verbessern? 

Antwort: Ich bin stets bemüht, im Rahmen meiner Kompetenzen den Arten-, Natur- und Umweltschutz sowie den Schutz vor Lärm zu gewährleisten und zu verbessern und bei lokalen Problemen im Rahmen der geltenden Rechtslage mit den zuständigen Behörden vor Ort eine gute Lösung zu finden. Im besagten Fall bin ich daher bereits mit dem Landeshauptfrau-Stellvertreter von Niederösterreich in Kontakt getreten. Zudem plane ich rechtliche Änderungen (siehe dazu meine Ausführungen zu Frage 8).

Die gesamte Beantwortung

finden Sie online auf https://www.parlament.gv.at

Heftig umstritten: Ein geplante Jetski-Zone auf der Donau zwischen Naarn und St. Pantaleon-Erla.  | Foto: Wolfgang Simlinger
Leonore Gewessler, Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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