UPDATE: Unbekannter feuert Schuss im Wald ab - Beschuldigter gestand Tat
Die Polizeiinspektion St. Florian bittet um sachdienliche Hinweise unter der Tel. 059 133 4142.
HOFKIRCHEN. Eine Frau aus Hofkirchen im Traunkreis hielt sich am 2. September 2017, gegen 13 Uhr, im Zuge ihrer Jagdtätigkeiten im Jagdrevier Straßmayr, im sogenannten "Winklinger Holz", auf. Wie die Polizei meldet, nahm sie in der Ferne zwei männliche Personen wahr und nahm an, dass es sich um Schwammerlsucher handle. Kurz darauf hörte die Frau einen lauten Schuss und sah offenbar einen der beiden Männer mit einer Faustfeuerwaffe in den Händen in Schussposition stehen. Sie war kurz zuvor genau aus dieser Richtung weggegangen. Sie stellte den Mann zur Rede, welcher erschrak und sich zu rechtfertigen versuchte. Er gab an, extra in den Wald gefahren zu sein, um die Waffe zu testen. Er habe geglaubt, dass hier sonst niemand sei. Die Jägerin wies den Mann zurecht und befahl ihm, den Wald unverzüglich zu verlassen. Im Beisein des Mannes war ein ca. 14-jähriger Bursche. Die Frau kam durch das Abfeuern des Schusses nicht zu Schaden.
Der Mann soll zirka 40 Jahre alt sein, mittlere Statur, ca. 170 – 180 cm, mit auffällig langem zweigeteiltem Vollbart. Bekleidet war er mit einer blauen Baseballkappe, blauen Jeans, blauem T-Shirt mit Schriftzug und blauer Sweatjacke.
Der Unbekannte möge sich bei der Polizeiinspektion St. Florian melden, Telefonnummer 059 133 4142. Sachdienliche Hinweise bitte ebenfalls direkt an die Polizeiinspektion.
UPDATE: Beschuldigter konnte ausgeforscht werden
Aufgrund der Berichterstattung in den Medien meldete sich gestern, 3. September, ein anonymer Zeuge. Dieser konnte den Beamten der Polizeiinspektion St. Florian konkrete Hinweise auf den unbekannten Täter geben. Der Verdächtige wurde im Anschluss von Polizisten kontaktiert. Er gestand die Tat, wie die Pressestelle der Polizei mitteilte.
Laut eigenen Angaben war ihm nicht bewusst, dass er durch diese Handlung andere Personen gefährdet habe. Er war sich sicher, dass er und sein Sohn alleine im Wald wären. Er wollte seinem Sohn lediglich den Knall eines Schusses verdeutlichen. Er besitzt eine Waffenbesitzkarte und die Pistole ist im Zentralen Waffenregister registriert.
Gegen den Beschuldigten wurde gemäß des Waffengesetzes ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Seine Waffe, die Munition sowie die Waffenbesitzkarte wurden sichergestellt. Eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Steyr folgt.
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