Arbeiterkammer Oberösterreich/Niederösterreich
Hilfe für alle Familien
Von Mutterschutz bis Familienbeihilfe: Themen, die für Familien eine wichtige Rolle spielen, im Überblick.
REGION ENNS, LINZ-LAND. Familie und Beruf zu vereinbaren, stellt oft eine enorme Herausforderung für werdende Mütter oder Väter dar. Aus diesem Grund bietet die Arbeiterkammer folgende Hilfeleistungen auf ihrer Website an:
Schwangerschaft: Was jetzt?
Grundsätzlich müssen Schwangerschaften nach deren Kenntnis dem Arbeitgeber gemeldet werden, außer die werdende Mutter befindet sich noch in der Probezeit oder in einem befristeten Dienstverhältnis. Dann ist es ratsam, die Schwangerschaft nicht voreilig zu melden. Sobald der Arbeitgeber davon erfährt, gelten für die Schwangere die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Weiters ist zu beachten, dass der Vorgesetzte auch über den voraussichtlichen Geburtstermin Bescheid weiß. Falls eine ärztliche Bescheinigung verlangt wird, muss diese auch vorgelegt werden.
Was ist Mutterschutz?
Jede Schwangere darf acht Wochen vor dem Entbindungstermin nicht mehr arbeiten. Sollte Gefahr für Mutter oder Kind bestehen, ist eine frühere Freistellung durch Fachmediziner notwendig. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder auch Kaiserschnitten beträgt die Schutzfrist nach der Geburt mindestens zwölf Wochen. Während des Mutterschutzes erhält die werdende Mutter Wochengeld – der Arbeitgeber zahlt in diesem Zeitraum keine Lohn beziehungsweise Gehalt. Wichtig ist: Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Schwangeren, unabhängig von deren Staatsbürgerschaft, Dauer des Arbeitsverhältnisses und Arbeitszeit.
Familienbeihilfe: Wie lange?
Sobald eine Familie ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hat und gemeinsam mit dem Kind in einem Haushalt lebt, hat sie Anspruch auf die sogenannte Familienbeihilfe. Diese wird beim Wohnsitzfinanzamt beantragt und wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgezahlt. In folgenden Fällen wird die Beihilfe länger ausbezahlt:
- Wenn Kinder noch in der Ausbildung (Lehre, Schule, Studium, Fachhochschule) sind.
- In der Zeit zwischen Matura und Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst, wenn die Berufsausbildung danach fortgesetzt wird.
- Zwischen Ende des Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienstes und Beginn einer Ausbildung.
Zu beachten ist, dass es für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in keiner Berufsausbildung mehr stehen, keine Familienbeihilfe mehr gibt. Auch nicht, wenn diese beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos gemeldet sind.
Weitere Infos
Arbeiterkammer informiert:
Linz-Land
Tel.: 050/6906 5611
E-Mail: linz-land@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at
Amstetten
Tel: 05/7171 25150
E-Mail: amstetten@aknoe.at
noe.arbeiterkammer.at
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