Höchstgericht kippt Jagdverbot

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REGION. Auftmen unter der Jägerschaft: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies eine Beschwerde eines Kärntner Grundstücksbesitzers ab. Der Mann wollte "aus ethischen Gründen" die jagd in seinem Wald nicht länger zulassen. Das Jagdgesetz verpflichtet allerdings Grundstückseigentümer, die Ausübung der Jagd zu dulden. Ein "Ruhen der Jagd" ist nur möglich, wenn das Grundstück durch einen Zaun ständig umschlossen ist.

„Diese Entscheidung ist eine unmissverständliche Absage an militante Tierrechtsaktivisten und somit für die Jagd in Österreich wichtig und richtungsweisend", sagt Sepp Brandmayr, Landesjägermeister von Oberösterreich. Auch im Land ob der Enns sind zwei gleichgelagerte Fälle anhängig. "Der VfGH hat befunden, dass ein spezifisches öffentliches Interesse in Österreich an einer flächendeckenden Bejagung besteht, um den Wald zu erhalten, Wildbestände zu kontrollieren und das wildökologische Gleichgewicht zu bewahren. Der Angriff auf unser bestehendes Reviersystem mit Eigenjagdgebieten und Genossenschaftsjagdgebieten konnte abgewehrt werden.“

Die Jagd und Jagdausübung seien nicht primär ein bloßes Freizeitvergnügen von Privatpersonen: "Jäger halten Abschusspläne ein und ergreifen eine Vielzahl weiterer begleitender Maßnahmen, die den öffentlichen Interessen an der flächendeckenden Jagdausübung dienen. Das Höchstgericht zeigt das mit seiner Entscheidung deutlich auf“, so Brandmayr. Wenn ein Grundeigentümer keine Jagd auf seinem Grundstück wolle, dann sei es nicht unverhältnismäßig, wenn der Gesetzgeber eine Umzäunung verlangt, so die Entscheidung des VfGH.

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