Nachmittagsbetreuung im Kindergarten: Vorgaben des Landes wurden entschärft
Kinderbetreuung in gewohnter Qualität beizubehalten, ist dem Gemeinderat Niederneukirchen wichtig.
NIEDERNEUKIRCHEN (bks). Im Zuge der vergangenen Gemeinderatssitzung in Niederneukirchen wurde der Rechnungsabschluss präsentiert. Den größten Abgang verzeichnet die Gemeinde bei der Kinderbetreuung. „Die Ausspeisung, der Hort, die Krabbelstube und der Kindergarten verursachen hohe Kosten", so Bürgermeister Christoph Gallner. Aber: Die Gemeinde konnte durch eine bessere Gruppenauslastung den Abgang im Gegensatz zu den Vorjahren minimieren.
Die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten wurde in einer Sondersitzung des Gemeinderates Ende Jänner thematisiert. Aufgrund der Beschlussfassung des Landtages musste die Tarifordnung an die gesetzlichen Rahmenbedinungen angepasst werden. „Für Haushalte mit niedrigen Einkommen und Kinder, die nur kurz die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, wurden Sonderregelungen beschlossen", so Gallner.
Sonderregelung
Die Krabbelstube hat nur bis 14 Uhr geöffnet. Der Beschluss des Landes würde es vorsehen, dass ab 13 Uhr Kosten zu bezahlen wären. „Die Eltern müssten dann nur für die eine Stunde voll bezahlen", erklärt der Ortschef. Dies wollte man seitens der Gemeinde nicht. Auswirkungen hatte die Gebührenänderungen glücklicherweise nicht: „Sowohl das Personal als auch die Gruppen konnten erhalten bleiben", so Bürgermeister Gallner.
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