Pickerl in Wien-Favoriten: Was man wissen muss
Ab 4. September 2017 ist der zehnte Bezirk eine Pickerl-Zone. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Zukunft des Parkens in Favoriten.
FAVORITEN.
Jeder Zulassungsbesitzer, der in Favoriten hauptgemeldet ist für ein Auto – auch wenn der Fahrer einen privaten Parkplatz hat. Das kann auch ein Dienstauto sein, für das die Genehmigung für die Privatnutzung existiert.
Nein, jeder Autobesitzer bekommt eine.
Ja.
Ab Donnerstag, 1. Juni, entweder persönlich im Bezirksamt in der Laxenburger Straße 43-47 oder online unter www.wien.gv.at. Die digitale Anmeldung ist günstiger.
In Favoriten sind drei Bereiche festgelegt, in denen Kurzparken für einen Einkauf ermöglicht wird: beim Quellenplatz, in Teilen der Gudrunstraße und teilweise auf der Laxenburger Straße. Hier gibt es wochentags eine eigens gekennzeichnete Kurzpark-Zeit.
Nein. Erst nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung kann ein Antrag gestellt dazu werden. Das betroffene Grätzel muss trotz Pickerl unter extremer Parkplatznot leiden, was auch durch eine Zählung überprüft wird.
Die zurzeit gekennzeichneten Bereiche, in denen am Samstag nur für einen Einkauf das Auto abgestellt werden darf, bleiben weiter gültig.
Es gibt in Favoriten rund 60 Straßen, die zu eng sind, um legal zu parken. Bislang wurde das Parken toleriert, solange keine Anzeigen erfolgten. Bis 4. September werden hier eigene Parkplätze markiert, nach Möglichkeit so, wie die Bewohner bisher schon geparkt haben. Die Betroffenen werden von der Bezirksvorstehung rechtzeitig per Post informiert.
Ja, das sind die Grenzstraßen zu Meidling, an denen beide Pickerl gültig sind.
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