Ab 30. März
Waffenverbotszone am Reumannplatz - Das musst du wissen

Ab 30. März 2024 gilt am und rund um den Reumannplatz in Favoriten eine Waffenverbotszone. Diese gilt für zunächst drei Monate. | Foto:  EVA MANHART / APA / picturedesk.com
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  • Ab 30. März 2024 gilt am und rund um den Reumannplatz in Favoriten eine Waffenverbotszone. Diese gilt für zunächst drei Monate.
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Nach mehreren Gewalttaten mit Messern tritt am Karsamstag ab 8 Uhr die Waffenverbotszone am Reumannplatz in Favoriten in Kraft. Neben dem Praterstern ist es die zweite aktive Waffenverbotszone in Wien.

WIEN/REUMANNPLATZ. Erst vor wenigen Tagen kündigte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) die Waffenverbotszone für den Reumannplatz an. Kurz darauf wurde die Umsetzung von Wiens Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl bestätigt. Eine solche Zone gibt derzeit schon am Praterstern. Am Donaukanal im Bereich des Franz-Josefs-Kais gab es ebenfalls ein Waffenverbot, wurde aber im Februar 2021 wieder aufgehoben. Die Waffenverbotszone Innerfavoriten ist damit die zweite, derzeit aktive Zone in Wien.

Waffenverbotszone in Favoriten: Wann & Wo

Die Verordnung tritt am Karsamstag, 30. März, um 8 Uhr in Kraft und gilt vorerst für drei Monate bis 30. Juni. Das Waffenverbot gilt rund um die Uhr, also sieben Tage die Woche von 0 bis 24 Uhr. Der Bereich umfasst nicht nur den Reumannplatz, sondern das Grätzl Innerfavoriten. Das Gebiet erstreckt sich oberhalb des Reumannplatzes bis zum Beginn des Antonsplatzes und in die andere Richtung über den Kepler- und Columbusplatz bis zum Hauptbahnhof.

Das Gebiet erstreckt sich vom Antonpark entlang der Favoritenstraße bis zum Süden des Hauptbahnhofs. | Foto: APA-Grafik / picturedesk.com
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Was als Waffe gilt

Die Waffenverbotszone hat den Zweck, "Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum" vorzubeugen. Wie in der Verordnung zu lesen, gilt das Verbot nicht nur für klassische Waffen, die als solche im Waffengesetz definiert sind, sondern auch für Gegenstände, die geeignet sind „Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben“.

Diese Ausnahmen gibt es

Es gibt kein absolutes Verbot, den Bereich mit einer Waffe zu betreten. Allerdings muss dafür ein nachvollziehbarer und gesetzeskonformer Grund vorliegen. Darunter fällt etwa das Tragen einer Waffe im Zuge der Berufsausübung. Auch Reizgassprays, besser bekannt als Pfeffersprays, dürfen von Personen, die zum Besitz einer Waffe berechtigt sind, zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführt werden. Wer sich gerade ein neues Küchenmesser gekauft hat, muss ebenfalls nicht mit einer Strafe rechnen.

Verboten sind klassische Waffen und all jene Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden können. | Foto: EVA MANHART / APA / picturedesk.com
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Kontrolle durch Polizei

Mit dem Inkrafttreten der Waffenverbotszone Innerfavoriten darf die Wiener Polizei ab Samstag die Kleidung, Autos und Taschen von Passanten durchsuchen, sollte ein konkreter Grund für einen Verdacht bestehen. Wird tatsächlich ein verbotener Gegenstand gefunden, darf die Polizei diesen umgehend sicherstellen, sprich der Person abnehmen.

Diese Strafen drohen

Wer widerrechtlich eine Waffe mitführt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro rechnen. Liegt eine Wiederholungstat vor, droht eine Geldstrafe von bis zu 4.600 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.

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Debatte um generelles Waffenverbot

Die zahlreichen Bluttaten der vergangenen Wochen haben die Debatten um ein generelles Waffenverbot wieder angeheizt. Innenminister Karner überlegt derzeit, ein Waffenverbot für ganz Österreich auszurufen. Zustimmung erhält er dafür von Wiens Polizeipräsident Pürstl. Auch Wiens Bürgermeister Michael Ludwig spricht sich für ein generelles Waffenverbot aus, denn "Waffen schaffen nicht mehr Sicherheit". 

Erst kürzlich legte die Polizei eine Bilanz der Waffenverbotszone am Praterstern vor. Seit Inkrafttreten im Februar 2019 bis November 2023 kassierten die Beamten 369 Waffen ein, davon waren 306 Messer. Insgesamt lässt sich sagen, dass seit dem Verbot die Zahl der Waffen jährlich zurückgeht.

Die Verordnung der Landespolizeidirektion Wien für den Reumannplatz gibt es hier zum Nachlesen.

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Ab 30. März 2024 gilt am und rund um den Reumannplatz in Favoriten eine Waffenverbotszone. Diese gilt für zunächst drei Monate. | Foto:  EVA MANHART / APA / picturedesk.com
Das Gebiet erstreckt sich vom Antonpark entlang der Favoritenstraße bis zum Süden des Hauptbahnhofs. | Foto: APA-Grafik / picturedesk.com
Verboten sind klassische Waffen und all jene Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden können. | Foto: EVA MANHART / APA / picturedesk.com
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Die Polizei darf Personen aufgrund eines Verdachts kontrollieren. | Foto: Barbara Schuster/RMW

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