Windkraft in Kärnten
Bürgerinitiative bleibt trotz neuem Beschluss weiter wachsam

Für die Mitglieder der Bürgerinitiative Hochrindl sind Windkraft und Natur mit sanftem Tourismus nicht vereinbar. | Foto: Privat
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Trotz neuer restriktiver Windkraftzonen für Kärnten wollen die Mitglieder der Bürgerinitiativen wachsam bleiben.

HOCHRINDL. Erleichterung, aber keineswegs Entwarnung aufgrund der restriktiven Windkraftzonen für Kärnten gibt es bei den Mitgliedern der Bürgerinitiative Hochrindl. "Die Hochrindl ist ein sensibler Natur- und Kulturraum – geprägt von sanftem Tourismus, Alm- und Forstwirtschaft", sagen die Mitglieder der Bürgerinitiative – Maria und Franz Huber, Ernst Allesch und Dagmar Tranacher-Huber. "Sie ist nicht nur Lebensraum für Mensch und Tier, sondern auch Lebensgrundlage für den Tourismus, die Landwirtschaft sowie Naherholungsgebiet für die Zentralräume Kärntens."

Versorgung & Naturschutz

Laut aktuellem Beschluss sollen 0,077 Prozent – statt wie bisher 0,26 Prozent – der Landesfläche als Zonen ausgewiesen werden. Die Vier-Parteien-Einigung beinhaltet restriktive, gesetzliche Schranken für Windkraftanlagen. Statt eines Totalverbots geht es um die Erarbeitung einer Zonierung rund um bestehende Windkraftanlagen bzw. in Genehmigung befindlichen Windparks und die Erhebung der Winterstromlücke und Diskussionen darüber, wie man diese schließen kann. Konkret stellen die Zonierungskarten, die mit allen im Landtag vertretenen Parteien abgestimmt wurden, eine Anlage zum Kärntner Raumordnungsgesetz dar. "Es ist eine Lösung, die sowohl Versorgungssicherheit als auch den Schutz der Natur gewährleistet", so Energielandesrat Sebastian Schuschnig.

"Wir bleiben wachsam"

"Wir werden weiterhin wachsam sein und scheuen keine Konfrontation, denn wir wurden schon zu oft mit leeren Versprechungen getröstet", sagt Christa Hintermann, Sprecherin von "Kärntner Berge ohne Windräder". Das Argument der "Winterstromlücke" hat für Hintermann den Geschmack von Panikmache, hinter der das große Geld für die Energiekonzerne steckt. "Wir sind dem europäischen Stromnetz verpflichtet, das für rund 30 Länder die Stromversorgung sichert, indem es die Stromproduktion und den Verbrauch über Ländergrenzen hinweg ausgleicht. In Kärnten gibt es viel erneuerbare Energie, und wir haben zum Glück sehr viele Wasserkraftwerke. Bei Wind und Sonne handelt es sich um volatile Energie, die wetterbedingten Schwankungen unterliegt. Um diese Schwankungen auszugleichen, sind Energiespeicher, intelligente Netze und andere flexible Energiequellen wichtig, um die Versorgung zu gewährleisten. Strom muss fließen und benötigt einen Weg, aber man muss sorgsam mit den Ressourcen umgehen. Klimaschutz und Naturschutz sind definitiv keine Gegenspieler und sollten nicht als solche dargestellt und gegeneinander ausgespielt werden."

Natur als Kapital

Die Mitglieder der Bürgerinitiative Hochrindl betonten, dass die Region von hochrangigen Schutzgebieten – wie dem Biosphärenpark Nockberge, dem Europaschutzgebiet St. Lorenzener Hochmoor, dem Landschaftsschutzgebiet Hochrindl Seebachern oder dem Naturschutzgebiet Gurkursprung – umgeben sei. "Diese Region ist ein ökologisches und landschaftliches Juwel – mit einzigartiger Fauna und Flora und wertvollen Trinkwasserreserven, die es zu schützen gilt. Was wir brauchen, sind Verlässlichkeit und Klarheit. Die wirtschaftliche Entwicklung, die Zukunft der Skiliftbetreiber, die Sicherheit langfristiger Investitionen für Gastro- und Beherbergungsbetriebe – all das steht auf dem Spiel. Die Menschen in der Region haben ein Recht auf Planungssicherheit. Eine intakte Natur ist unser Kapital."

Masten zum Zweck der Messung

Bereits im Jahr 2024 wurde eine Anlage zur Windmessung von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen bewilligt. Diese sollte in der Gemeinde Gnesau zum Zweck der Windmessung errichtet werden. Für die Mitglieder der Bürgerinitiative ein weiterer Grund, wachsam zu sein.

Befristete Bewilligung

"Wir haben die Bewilligung im November 2024 ausgestellt. Diese ist auf drei Jahre befristet", erklärt Bezirkshauptmann Dietmar Stückler. "Sollte der Antragsteller die Anlage in diesem Zeitraum nicht errichten, dann ändert das nichts an der Tatsache, dass im November 2027 die Bewilligung erlischt und der Masten nicht mehr aufgestellt werden darf. Es müsste also erneut ein Antrag gestellt werden, der gemäß der geltenden Gesetzeslage geprüft wird." Planungen einzelner Anbieter oder auch die Errichtung von Windmessanlagen haben auf die künftigen Windkraftzonen keinen Einfluss.

Neue Zonierung

Nach der Volksbefragung wurden zu Jahresbeginn 2025 überparteilich die Vorgaben für eine sehr restriktive Windkraftzonierung für Kärnten festgelegt. Diese Zonierung liegt jetzt vor. Die Zonierungsgebiete werden dabei – strikt gemäß dem überparteilichen Kompromiss – rund um bereits bestehende Windparks konzentriert. Aufgrund der geltenden Gesetzeslage können also keine Windkraftanlagen in den Nockbergen errichtet werden. Um die geplante strenge Zonierung abzusichern, wurde für neue Projekte zudem bis zum Inkrafttreten der Zonierung eine Bausperre verhängt. Ziel von Gruber und Schuschnig ist es, die Zonierung noch im Dezember auf Regierungsebene zu beschließen und im Februar 2026 einen Landtagsbeschluss zustande zu bringen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt auch die temporäre Bausperre für neue Windkraftanlagen, die für die Phase der Erarbeitung einer Zonierung verhängt wurde. Derzeit werden von der Österreichischen Energieagentur unterschiedliche Szenarien erarbeitet, wie die "Winterstromlücke" gedeckt werden kann, durch welche Energieformen und in welchem Ausmaß.

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