Der Rauchmelder als Lebensretter
Rauchwarnmelder seit 1. Oktober Pflicht. Menschen sollen sensibilisiert werden.
Ein neues Gesetz, welches mit 1. Oktober in Kraft getreten ist, schreibt vor, dass in Kärntner Neubauten (Häuser und Wohnungen) Rauchwarnmelder anzubringen sind. Verpflichtend sind diese für Wohnräume, Flure und Wohnküchen.
Der stellvertretende Bezirksfeuerwehrkommandant von Feldkichen, Dieter Insam, betont, dass beim Kauf von Rauchmeldern auf Qualität geachtet werden sollte. "In diesem Zusammenhang sollte keinesfalls gespart werden", so der Feuerwehrmann. "Kaufen Sie das Gerät in einem Fachmarkt und achten Sie vor allem darauf, dass die Montage einfach ist."
Dass in bestehenden Wohnungen und Häusern Rauchmelder erst bis spätestens Ende Juni 2013 angebracht werden müssen empfindet Insam als bedenklich. "Ich kann nur an alle Bürger apellieren, nicht so lange zu warten." Geradezu "entsetzt und deprimiert" zeigte sich der Kommandant der FF Steuerberg, als er vor drei Jahren per Postwurf zu einer Rauchmelderaktion aufrief. "Kein Einziger hat sich gemeldet", so Insam, bei dem vor einigen Monaten sein Rauchmelder Schlimmeres verhindert hat. Während Würste auf dem Herd kochten, schlief er ein. "Als der Rauchmelder Alarm schlug, war der Topf bereits schwarz."
Eine weitere Aktion in Steuerberg soll demnächst folgen.
den Kauf von Rauchmeldern:
10 Jahre Produkt-
Lebensdauer
5 Jahre Garantie
Geprüft und zertifiziert durch VdS 3131 (vfdb 14-01)
(Sehr wichtig!)
Mindestalarm-Lautstärke von
85 db(A)
Automatische Selbstüberwachung sollte integriert sein
Melder prüft sich selbst auf Verschmutzung
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