Parkgebühr in Ossiach erregt die Gemüter
Parkgebühren: Die Strafzettel seiner Kunden will der Ossiacher Unternehmer Gregor Krappinger mit 20-Euro-Konsumations-Gutscheinen refundieren.
OSSIACH (fri). Vor rund einem Jahr wurde in Ossiach flächendeckend für alle öffentlichen Parkplätze, die der Gemeinde gehören, eine Parkgebühr eingeführt.
Zu wenig Hinweise
"Die Verordnung über die Parkgebühr gilt grundsätzlich das ganze Jahr über. In Kraft tritt sie erst dann, wenn die Hinweistafeln ordnungsgemäß, dem K-PStG entsprechend, aufgestellt werden. Das ist in Ossiach nicht der Fall. Außerdem ist die Beschilderung extrem ‚kundenunfreundlich‘, weil zu klein und unübersichtlich. Zusätzliche Bodenmarkierungen sind gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, wären aber eine wirksame Hilfe für die Erkennbarkeit der Gebührenpflicht", ärgert sich der Ossiacher Unternehmer Gregor Krappinger. "Die Verkehrsteilnehmer werden lediglich mit einer kleinen Hinweistafel, die am Anfang der Stiftstraße steht, auf die Gebührenpflicht hingewiesen. Das ist definitv zu wenig, denn 90 Prozent von ihnen haben das Schild, das noch dazu im Kreuzungsbereich steht, der sehr unübersichtlich ist, nicht registriert. Der Strafzettel folgt allerdings sehr rasch."
Mehr als 100 Strafmandate hätte es in den letzten Wochen schon gegeben. "Nicht einmal die Ossiacher selbst sind von der Regelung richtig informiert worden", schildert er. Darum will er seinen Kunden, die einen Strafzettel erhalten haben, diesen in Form eines 20-Euro-Konsumations-Gutscheins refundieren.
Strafmandat erhalten
Friedrich Trügler, selbst Ossiacher, hat kürzlich einen Strafzettel "kassiert":
"Ich war nur rasch im Geschäft und als ich wenige Minuten später zum Auto kam, hatte ich schon ein Strafmandat. Der Hinweis, dass man unter Verwendung einer Parkscheibe eine halbe Stunde gratis parken kann, ist nur klein auf der Hinweistafel ersichtlich. Den habe ich nicht gesehen."
Halbe Stunde frei
Die Kritik, dass die Beschilderung zu wenig sichtbar sei, lässt der Ossiacher Bürgermeister Johann Huber (FPÖ) nicht gelten: "Wir haben bei allen betroffenen Flächen Tafeln aufgestellt und damit dem Gesetz Genüge getan. Daraus geht auch klar hervor, dass man unter Verwendung einer Parkscheibe oder mittels Zettel mit Ankunftszeit eine halbe Stunde gratis parken darf. Verkehrsteilnehmer müssen auf vorhandene Schilder achten." Die Aufsichtsorgane seien der BH und nicht der Gemeinde unterstellt und müssten ihre Pflicht erfüllen. "Wir wollen keineswegs Gäste vergraulen, sondern nur für geregelte Verhältnisse sorgen", so Huber.
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