Im Bezirk Feldkirchen
Waffen werden vorwiegend für Sportzwecke gekauft
- In erster Linie wird als Grund für den Erwerb und die Zulassung einer Waffe "Sportschütze" genannt.
- Foto: © adobe-stock/Iryna
- hochgeladen von Isabella Frießnegg
Nach der massiven Zunahme an Waffenzulassungen in den Jahren 2016 bis 2017 gibt es keine weitere Steigerung im Bezirk Feldkirchen.
BEZIRK FELDKIRCHEN. Keine erhöhte Nachfrage an Waffenzulassungen registriert Silvia Leitner, Sachbearbeiterin für Pass- und Niederlassungsrecht, Waffen-, Vereins-, Versammlungs-, Jagd- und Fischereiwesen an der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen. "Nach einer massiven Zunahme in den Jahren 2016 bis 2017, stagnieren die Zahlen eigentlich und sind unauffällig", so Leitner. Im Zeitraum von Jänner bis März wurden im Bezirk Feldkirchen zehn Waffenbesitzkarten und fünf Waffenpässe beantragt, im Vergleichszeitraum 2024 waren es acht, genauer gesagt einer.
Sport im Vordergrund
"Als häufigster Grund für den Besitz einer Waffenbesitzkarte wird Sportschütze angegeben. Dann gibt es Sammler und natürlich Jäger, die in den meisten Fällen mehr als eine Langwaffe besitzen. Der Selbstschutz kommt erst ganz zum Schluss." Waffenpässe werden, so weiß die Sachbearbeiterin, nur noch in den seltensten Fällen vergeben. "Das ist mit hohen Kosten und vielen Auflagen – wie Psychotest, richtige Verwahrung der Waffe, … – verbunden. Das gilt aber auch für Waffenbesitzkarten. Außerdem gibt es regelmäßige Kontrollen. Alle fünf Jahre muss auch der Waffenführerschein verlängert werden." Jeder Kauf einer Waffe wird sofort registriert und damit scheint der Besitzer im Register auf. Unterscheiden muss man die unterschiedlichen Kategorien – A, B und C – von Schusswaffen. "Faustfeuerwaffen fallen in die Kategorie B", so Leitner. "Jene Personen, die bei uns gerade einen Waffenpass beantragt haben, sind Polizisten oder z.B. Justizwachebeamte."
Waffenverbot
Handeln muss die Behörde bei Betretungsverboten. "Wird gegen eine Person ein Betretungsverbot verhängt, gilt automatisch ein Waffenverbot. Konkret bedeutet das, dass der oder die Betroffene in einem Zeitraum von vier Wochen keine Waffe erwerben darf oder Waffen abgeben muss, genauer gesagt diese sofort beschlagnahmt werden. Das wird auch von der Polizei kontrolliert. Nach dieser Frist wird neu bewertet. Unter Umständen kommt es zu einem lebenslänglichen (nach 5 Jahren kann um Aufhebung des Waffenverbotes angesucht werden und die Sachlage wird erneut beurteilt) Waffenverbot, und das wird im Register vermerkt."
Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.