Erstaufnahmezentrum in Ossiach nimmt Gestalt an
Angebotene Flüchtlingsquartiere für Familien wurden nicht angenommen. Bund macht von Durchgriffsrecht Gebrauch und setzt Erstaufnahmezentrum in Ossiach um.
OSSIACH. Nicht nachvollziehbar ist für dern Ossiacher Bürgermeister Johann Huber und viele Gemeindebürger die Reaktion des Bundesministeriums in Sachen Erstaufnahmezentrum. "Nur wenigen Stunden nach der telefonischen Ankündigung hat das Bundesministerium für Inneres mit Bescheid vom 01.10.2015, GZ.: BMI LR1000/0108-111/A/2015, vom Durchgriffsrecht auf die von der 3P Immobilien GmbH angemieteten Liegenschaft in 9570 Ossiach, Rappitsch 40, Gebrauch gemacht", sagt Huber. "ln der Begründung dieses Bescheides wird unter anderem zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde Ossiach den Gemeinderichtwert von 1,5 % nicht erfülle, da zum Stichtag 1. Oktober 2015 keine hilfs- und schutzbedürftigen Fremde in der Gemeinde Ossiach untergebracht waren."
Quartiere angeboten
Bereits am 14.08.2015 hätte, so der Bürgermeister, die Gemeinde dem Land Kärnten ein konkretes Angebot, das auch der Bundesministerin übermittelt wurde, für sechs BUWOG-Wohnungen unterbreitet und gleichzeitig um die Festlegung eines gemeinsamen Besichtigungstermines ersucht.
"Trotz wiederholter Aufforderung in den Medien Flüchtlingsquartiere bereitzustellen, hat es anscheinend das Land Kärnten nicht für notwendig erachtet, mit der Gemeinde Ossiach direkt einen Termin zu vereinbaren bzw. das Angebot zu prüfen. So teilte die Flüchtlingsbeauftragte des Landes nur mit, dass das Angebot einigen Betreibern des Landes weitergegeben wurde", schildert Huber.
Keine Verträge
"Mit der bei der Gemeinde Ossiach vorstellig gewordenen lnteressentin, der ORS Service GmbH und dem in Gründung befindlichen gemeinnützigen Verein, erfolgte eine Besichtigung der infrage kommenden Wohnungen vor Ort am 26. August 2015. Dabei stellten sich die Wohnungen als bestens geeignet für Flüchtlingsquartiere dar und hätten auch kurzfristig bezogen werden können, wenn nicht aus für die Gemeinde Ossiach unerklärlichen und hinterfragungswürdigen Gründen die Mietvertragsabschlüsse immer wieder verzögert worden wären. Ein Vertragsabschluss zwischen ORS GmbH und BUWOG sollte plötzlich nicht mehr möglich sein, da anscheinend auf einmal nur mehr gemeinnützige Vereine und Betreuungsorganisationen zur Anmietung von Wohnungen berechtigt wären. Das führte dazu, dass in der Folge nur mehr der gemeinnützige eingetragene Verein "Asyl Integration und Inklusion Ossiach-AIIO" dem Land Kärnten am 21.09.2015 die Antrags- und Angebotsunterlagen zum Betreiben von Asylquartieren in Ossiach zugeleitet und ergänzend die gebotenen Informationen über den Zweck des Vereins sowie dessen Gründer und den Gründungsstatus übermittelt hat. Diese Vorgangsweise deutet auf eine bewusste Verzögerungstaktik bis zum lnkrafttreten des Durchgriffsrechtes hin."
Keine Verhinderungspolitik
Zum Vorwurf der rechtlich fragwürdigen bzw. sogar rechtswidrigen Verhinderung der Renovierung des Objektes Rappitsch 40 verweist der Bürgermeister darauf, dass es eigentlich sehr wohl bekannt sein sollte, dass die Baubehörde verpflichtet ist, ihrem gesetzlichen Auftrag, der keinen Ermessensspielraum zulässt, mit Sorgfalt nachzukommen. "Warum das Bundesministerium für Inneres zwanghaft an einem Vertrag mit der 3P Immobilien GmbH festhält, obwohl im Bundesland Kärnten beispielweise mit der Öffnung von Kasernen auf kurzem Wege und vor allem für den Steuerzahler wesentlich kostengünstigere Lösungen umgesetzt werden könnten, ist bis dato unbeantwortet geblieben. Über den Mietvertrag wird mit Hinweis auf eine Schweigevereinbarung jegliche Auskunft verweigert", macht Huber seinem Ärger Luft.
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