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Naturschutzgebiet am Mölltaller Gletscher in Gefahr

Michael Johann: „Seit Jahren wird am Mölltaler Gletscher mit diversen Ausbauprojekten der Naturschutz ausgehöhlt.“
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Die Investoren eines Hotelkomplexes mit 1.000-Betten in Innerfragant fordern eine Talabfahrt vom Gletscher bis zum Hotel mitten durch ein Naturschutzgebiet.

Der Naturschutzbeirat lehnte das Projekt bereits einstimmig ab. Der FPK-Bürgermeister Kurt Schober hat kein Verständnis für die Einwände und behauptet, dass nur Forstwege für die Abfahrt genutzt würden.

Der grüne Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Umweltausschusses Michael Johann bewertet diese Behauptung als „Ammenmärchen“.

LAbg. Johann bewertet Planungsdetails des Ausbaus des Mölltaler Gletschers Schigebiets als “Ammenmärchen“: Ein Forstweg mit 4-5 Metern Breite könne nie ausreichend sein, um den SchifahrerInnen gefahrlos als Talabfahrt zu dienen. Johann befürchtet, dass deswegen größere Geländebewegungen stattfinden werden, kritisiert den bisherigen sorglosen Umgang mit dem Naturschutz und die massiven Eingriffe in das Landschaftsbild.

„Bereits der kürzlich erfolgte Neubau des Lifts am Alteck hat durch Pistenbau und riesige Steinschlichtungen massivste Eingriffe in das Landschaftsbild verursacht“, übt Johann Kritik.

Johann befürchtet auch einen Präzedenzfall, weil der Plan eines Zusammenschlusses des Mölltaler Gletschers mit den Salzburger Schigebieten quer durch den Nationalpark Hohe Tauern immer noch in den Schubladen liegt.

„Seit Jahren wird am Mölltaler Gletscher mit diversen Ausbauprojekten der Naturschutz ausgehöhlt.“, stellt Johann fest und sagt weiter: „Obwohl die Naturschützer von Anfang an vor der Naturzerstörung warnten, wird das Gletscherschigebiet schrittweise ausgebaut.“

Johann fordert eine dauerhaften Schutz des Naturschutzgebiets: „Mit dem Naturschutz wurde schon in der Vergangenheit ein reger Kuhhandel betrieben. Flächen wurden verbaut, dafür als Kompensation anderswo neue Naturschutzflächen ausgewiesen. Es ist aber nicht der Sinn eines Schutzgebiets, dass es bei der nächsten Gelegenheit wieder aufgehoben wird, sondern kann seine Funktion nur erfüllen, wenn der Schutz dauerhaft gesichert ist.“

„Auch große Vorhaben müssen im Einklang mit bestehenden Gesetzen und Verordnungen geplant werden. Nachdem laut Alpenkonvention, einem innerstaatlich bindenden völkerrechtlichen Vertrag, eine Rodungsbewilligung für eine Trasse in einem Naturschutzgebiet nicht möglich ist, kommt der Ausbau nicht in Frage“, schließt Johann.

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