Leserbrief: Obacht bei öffentlichen Arbeiten in Grundstücksnähe
Vor meinem hauseigenen Zaun wurden kürzlich Arbeiten zur Straßenerneuerung durchgeführt. Im Rahmen dieser Sanierung wurde meine Hecke von Arbeitern der Firma X an sehr vielen Stellen verbrannt. Ich war leider so naiv, und vergaß, eine Beweissicherung meiner Hecke zu machen, bevor die Firma X mit den Arbeiten begonnen hatte. Ich habe keine Fotos von der damals noch schönen und gepflegten Hecke gemacht und auch sonst nichts dokumentiert, was ich bis heute sehr bereue. Drei Gerichtsverhandlungen musste ich über mich ergehen lassen, mit dem Ergebnis, dass ich nicht beweisen konnte, dass die Arbeiter der Firma X meine Hecke zerstört haben. Der Schaden beläuft sich auf 30.000 Euro. Trotz der Zeugenaussage der Geschäftsleitung einer Gartenarchitektur aus Ebenau, die seit 20 Jahren zwei Mal jährlich meine Hecke pflegen und vor Gericht bestätigt haben, dass die Hecke vor den Sanierungsarbeiten keinesfalls beschädigt war, konnte ich die Verhandlung nicht für mich entscheiden. Der alleinige Grund dafür ist, dass ich keine Beweissicherung gemacht habe.
Nach meinen jetzigen Erfahrungswerten weise ich alle Flachgauer darauf hin, vor solchen öffentlichen Sanierungsarbeiten eine Beweissicherung zu machen. Sprich, es muss sich jeder selbst ein Bild vom Ist-Zustand von Garten und Hecke machen und dieses gründlich dokumentieren sowie Foto machen, damit dieses Szenario, so wie in meinem Fall, gar nicht erst miterlebt werden muss.
Wolfgang Ebner aus Hof bei Salzburg
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