Wahlkarten für Stichwahlen bis 20. März
NEUMARKT, STRASSWALCHEN, SEEKIRCHEN. Wahlkarten für die Bürgermeister-Stichwahlen am 23. März 2014 in Neumarkt, Seekirchen und Straßwalchen, in denen keine Bürgermeisterkandidatin bzw. kein Bürgermeisterkandidat im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen erreichte, können bis Donnerstag, 20. März, im Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Die Wahlkarten werden nicht automatisch zugesandt, wenn man für den ersten Wahlgang eine Wahlkarte beantragt hat. Mit der Wahlkarte kann entweder per Briefwahl oder in jedem Wahllokal der Wohnsitzgemeinde, nicht jedoch in einer anderen Gemeinde, abgestimmt werden. Bei der Stichwahl am 23. März sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger anderer Mitgliedstaaten der EU wahlberechtigt, die in der Gemeinde, in der die Stichwahl stattfindet, am Stichtag der Wahl, das war der 19. Dezember 2013, den Hauptwohnsitz hatten und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind sowie spätestens am Sonntag, 9. März, das 16. Lebensjahr vollendet hatten.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.