Weniger Bürokratie beim Überschreiben von Häusern
ELIXHAUSEN (mek). In erster Linie um illegale Zweitwohnsitze zu verhindern, musste bislang jeder, der ein Haus geerbt oder geschenkt bekommen hat, eine Nutzungserklärung abgeben. Davon ausgenommen waren bisher nur Kinder, die eine Immobilie von ihren Eltern erhalten haben. Künftig sollen auch Ehepartner und Eltern zu diesen Ausnahmen zählen, teilt Landtagsabgeordneter Josef Schöchl mit. Wer sein Grundstück um bis zu 102 Quadratmeter erweitert, braucht dann ebenfalls keine Erklärung mehr abzugeben.
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