Corona-Impfpflicht
Hausärzte dürfen keine "Befreiung" ausstellen

Foto: Pixabay

BEZIRK FREISTADT. Morgen, Dienstag, 1. Februar, beginnt die Corona-Impfpflicht. Einige Personen, die über die notwendigen Erfordernisse einer Impfbefreiung verfügen, werden sich eventuell eine solche Befreiung holen wollen. Aber: Diese Atteste werden nicht von den niedergelassenen Hausärzten ausgestellt, wie die Ärztekammer für Oberösterreich feststellt.

Nur berechtigte Ärzte

„Damit morgen, am ersten Tag der Impfpflicht, nicht die Ordinationen gestürmt werden, teilen wir ausdrücklich mit, dass die niedergelassenen Ärzte nicht für die Ausstellung von Impfbefreiungsattesten zuständig sind. Sie sind überdies auch nicht zuständig für die Zuweisung an Impfbefreiungsstellen“, sagt Wolfgang Ziegler, Kurienobmann-Stellvertreter der niedergelassenen Ärzte in der Ärztekammer für Oberösterreich. Solche Atteste werden nur von berechtigen Amtsärzten, Epidemieärzten oder einer fachlich geeigneten Ambulanz einer Krankenanstalt ausgestellt.

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