LK Mistelbach-Gänserndorf
Schrittweise Wiederaufnahme des Spitalsbetriebes
Mit Termin und Zuweisung sind Ambulanzbesuche und auch geplante Operationen im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf seit dieser Woche wieder möglich.
GÄNSERNDORF/MISTELBACH (top). Wie die Bezirksblätter Gänserndorf berichteten, hat das Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf kürzlich mit dem langsamen Hochfahren des Regelbetriebes begonnen. Die Öffnung der Ambulanzen erfolgte nur als Terminambulanzen und auch geplante Operationen fanden ab diesem Zeitpunkt wieder regelmäßig statt. „Es werden nun im ersten Schritt die verschobenen tagesklinischen Eingriffe und Operationen mit kurzer postoperativer Aufenthaltsdauer abgearbeitet“, weiß auch Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf. Und weiter: „So soll eine vorsichtige Rückkehr in den Normalbetrieb gewährleistet werden, jedoch ohne die notwendigen Schutzmaßnahmen bzgl. COVID-19 außer Acht zu lassen.“
Corona-Test vor Operation
Deshalb werden Patienten mit geplanten Operationen am Tag vor der Operation einem COVID-19-Test unterzogen, müssen sich danach in Selbstisolation begeben und nur bei einem negativen Ergebnis kann eine Aufnahme und Operation erfolgen. Für Patienten, die akut ins Klinikum kommen, gibt es Abklärungsstationen, auf denen sie bis zum Vorliegen eines COVID-19-Testergebnisses in Quarantäne bleiben. Außerdem muss jeder Patient eine Mund-Nasenschutzmaske tragen und bei Betreten des Klinikums eine Händedesinfektion vornehmen. Zusätzlich wird beim Betreten des Klinikums eine Temperaturkontrolle durchgeführt.
Trotzdem erst zum Hausarzt
Primär ist immer der Hausarzt der erste Ansprechpartner für gesundheitliche Fragen, und eine Vorstellung in einer Ambulanz des Landesklinikums grundsätzlich nur mit einer Zuweisung eines niedergelassenen Arztes oder Facharztes vorgesehen (ausgenommen in Notfällen). Bei Fragen oder Unsicherheiten wird auch geraten sich zuerst an die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zu wenden. Die Akutversorgung ist von der genannten Regelung nicht betroffen und unverändert rund um die Uhr weiterhin gewährleistet, das Besuchsverbot bleibt bis auf weiteres aufrecht.
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