Wolfsrisse
Abschussgenehmigung im Gailtal wurde nun ausgeweitet
Um Bevölkerung und Nutztiere zu schützen, wurde der Abschussbescheid bis 17. Oktober erweitert.
GAILTAL. Der Sommer hielt die Viehbesitzer und Bauern ordentlich auf Trap: Nach zahlreichen Nutztierrissen auf drei Gailtaler Almen wurden vergangene Woche Risse sowie Wolfssichtungen nun auch in den Tallagen sowie in der Nähe von Siedlungsgebieten gemeldet. Landesrat Martin Gruber beauftragte umgehend die Prüfung, ob eine Ausweitung des Abschussbescheids möglich ist. „Die Bevölkerung muss geschützt werden und dafür werde ich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Denn der Vorfall zeigt, dass der Wolf in diesem Gebiet die Scheu vor Menschen verloren hat“, so Gruber. Nun gab es von der Behörde grünes Licht für diese Ausweitung der Ausnahme von den Schonvorschriften.
Im Talbereich
Aufgrund der zeitlichen sowie räumlichen Zusammenhänge der Risse und Sichtungen gehen die Experten beim Land Kärnten davon aus, dass sich einer der Wölfe, die nachweislich auf den Gailtaler Almen Nutztiere rissen, nun im Talbereich aufhält und dort sogar eingezäunte Tiere angreift. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in diesem Bereich zu Situationen kommt, die eine Gefahr für Menschen, insbesondere für Kinder, darstellen können. Deshalb habe ich den Bescheid umgehend unterzeichnet und die Abschussgenehmigung für den Problemwolf ausgeweitet“, fasst Jagdreferent Gruber zusammen.
17. Oktober
Die Einschätzung der Kärntner Behörde deckt sich auch mit dem Österreichischen Wolfsmanagementplan, der einen Wolf, der sich in bewohntem Gebiet aufhält, als kritisch einstuft. Denn eine Konditionierung des Wolfes kann dazu führen, dass die Tiere in ihrem Verhalten dreister und aggressiver werden. Die Abschuss-Genehmigung gilt somit nicht mehr nur für die drei bisher vom Bescheid umfassten Gailtaler Almen (Egger, Poludnig, Kirchbacher Wipfel), sondern ab sofort auch für die Feistritzer und Achomitzer Alm sowie Jagdgebiete in den Gemeinden Hohenthurn, Feistritz/Gail und Arnoldstein. Die Genehmigung wird zeitlich bis zum 17. Oktober erstreckt.
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