Bei Umzügen: Gewalt jeder Art ist strafbar

Schönes Brauchtum: Krampusse treiben ihr Unwesen | Foto: TomSo
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Nach den Vorfällen der letzten Jahre wird bei den Krampusumzügen vermehrt auf Sicherheit gesetzt.

BEZIRK HERMAGOR (aju). Behörden, Polizei und Veranstalter im Bezirk haben nach den Ausschreitungen der letzten Jahre die Sicherheitsbestimmungen bei Krampusumzügen verschärft.

Alkohol reduzieren

Bezirkshauptmann Heinz Pansi appelliert vor allem an die Besucher, nicht zu versuchen, mit Alkohol in Stimmung zu kommen. "Das ursprüngliche Brauchtum kommt leider oft ins Hintertreffen. Absperrungen sind einfach zu beachten und die Distanz zu den Umzügen muss beibehalten werden", sagt Pansi.


An einem Tisch


Die Einhaltung der Vorschreibungen sowie die Parkordnung wird von der Polizei kontrolliert. Im Vorfeld sprechen die Beamten mit Obleuten und Veranstaltern. "Bei diesen Treffen ist es von Vorteil, wenn Vertreter von Polizei, Gemeinden, Feuerwehren, aber auch Bezirkshauptmannschaft vor Ort sind und sich mit den Veranstaltern vernetzen und die Vorschriften gemeinsam besprechen", erklärt Stefan Wille, Präventionsbeamter der Polizeiinspektion Arnoldstein.

Straftaten

Brauchtum, so sind sich die Sicherheitskräfte einig, ist etwas Wichtiges und sollte auch in jeder Hinsicht gepflegt werden. "Ich möchte aber darauf hinweisen, dass jegliche Art von Gewalt strafbar und verboten ist", sagt Wille. Werden Menschen verletzt, so sei dies eine Körperverletzung und könne angezeigt werden. Auch im Falle von Sachbeschädigungen werden diese zur Anzeige gebracht und ziehen oft hohe Schadenersatzansprüche nach sich.

Appell der Polizei

Um Probleme zu vermeiden rät die Polizei Veranstaltern und Krampusgruppen, den Dialog mit den zuständigen Behörden zu suchen. "Es ist sicher nicht immer leicht, Vorgaben einzuhalten, aber diese dienen dazu, dass eine Veranstaltung ordnungsgemäß ablaufen kann. Mir fällt der Satz ein: 'Solange nichts passiert ...' – wenn aber etwas passieren sollte, dann ist es von Vorteil, wenn alle behördlichen Vorgaben eingehalten wurden." Besonders wichtig sei auch, dass sich die Gruppen an Alkoholverbote und Jugendschutzbestimmungen halten. An die Besucher appelliert die Polizei, die Absperrungen zu beachten, den Anweisungen der Ordnerdienste Folge zu leisten und nicht wild zu parken. "Wenn Autos auf Privatgrundstücken geparkt werden, muss man mit zivilrechtlichen Klagen rechnen", erklärt Wille.

Keine massiven Verletzungen

Die Veranstaltungen, die in den diversen Gemeinden erfolgen, werden im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft von der Polizei nach den Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes verstärkt überwacht. "Massive Körperverletzungen waren im letzten Jahr nicht zu verzeichnen", sagt Bezirkshauptmann Heinz Pansi. Der Veranstalter hat hierbei für geeignetes, ausreichendes, eigenes Sicherheitspersonal zu sorgen. "In den letzten Jahren ist man generell dazu übergegangen den Veranstaltungsbereich abzugrenzen und für allfällige Feuerhantierungen zu Sicherheitszwecken die Feuerwehr vorzuhalten", sagt Pansi.

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Zur Sache

  • Die Veranstalter von Krampusläufen müssen darauf achten, die Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden einzuhalten. Sie müssen für die Beschilderungen und Absperrungen (Absperrgitter) sowie die Parkmöglichkeiten Sorge tragen. 
  • Es ist von Vorteil, wenn auch Ordnerdienste von den Veranstaltern für einen reibungslosen Ablauf bereitgestellt werden.
  • Werden Menschen im Zuge derartiger Veranstaltungen verletzt, so ist dies nach dem Strafgesetzbuch eine Körperverletzung und kann angezeigt werden. 
  • Auch im Falle von Sachbeschädigungen werden diese von Seiten der Polizei zur Anzeige gebracht und können hohe Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
  • Teilnehmende Gruppen müssen sich an Alkoholverbote und Jugendschutzbestimmungen halten.
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