Maßnahmen
Hochwasserschutz entlang der Gössering

- Westlich der Ortschaft St.Lorenzen, bei der Einmündung des Wulzengrabenbaches, wird der ca 400 m lange Damm für das Rückhaltebecken gebaut
- hochgeladen von Hans Jost
Der Stadtbereich Hermagor sowie angrenzende Gewerbezonen müssen vor künftigen Hochwässern geschützt werden.
HERMAGOR (jost). Die Gemeinde Gitschtal und die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See beabsichtigen ein gemeinsames Rückhaltebecken an der Gössering im Bereich der Einmündung des Wulzengrabens zu errichten. Dieses dient dem Hochwasserschutz der Stadt Hermagor wie auch den Ortschaften St. Lorenzen und Jadersdorf in der Gemeinde Gitschtal. Durch die Zwischenspeicherung von großen Hochwässern wird der Hochwasserabfluss bachabwärts reduziert, sodass die notwendigen Schutzmaßnahmen (Ufermauern, Dammbauwerke) in den genannten Siedlungsbereichen entfallen oder mit geringeren Höhen ausgeführt werden können.
Das geplante Rückhaltevolumen wird ca. 500.000 Kubikmeter, die maximale Einstaufläche ca. 20 Hektar betragen. Der Rückhaltebeckendamm soll unmittelbar westlich des Wulzengrabenbaches quer zur Gössering angeordnet werden. Das Schüttvolumen des Rückhaltebeckendammes wird ca. 200.000 Kubikmeter aufweisen, die maximale Höhe im Bereich der Gösseringquerung wird ca. 10 Meter betragen.
Nach umfangreichen Vorarbeiten (Ausarbeitung eines Gefahrenzonenplanes, einer Studie und eines Generellen Projektes sowie Durchführung von Grundabsprachen mit betroffenen Grundeigentümern im Bereich der Dammaufstandsfläche) laufen derzeit die Planungsarbeiten für das Detailprojekt. Mit den Arbeiten wurden das Ingenieurbüro Tschernutter (Wasserbautechnik), das Büro Revital (Naturschutz und Ökologie) sowie das Büro Aqua Terra (Geologie) beauftragt. Es ist vorgesehen die Planungen mit Ende 2020 abzuschließen und im Jahre 2021 die behördlichen Genehmigungsverfahren durchzuführen. In Abhängigkeit der Zurverfügungstellung von öffentlichen Geldern könnte frühestens im Jahre 2022 mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Zahlen und Fakten
Die beiden Gemeinden Hermagor und Gitschtal sind übereingekommen, die notwendigen Maßnahmen zum Schutze der Siedlungen (Stadt Hermagor, Jadersdorf, St. Lorenzen im Gitschtal) gemeinsam umzusetzen. Die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen (Linearmaßnahmen wie Dämme und Ufermauern, Rückhaltebecken Gitschtal) erfolgt mit nachfolgendem Finanzierungsschlüssel: 47,5 % Bund, 40 % Land, 12,5 % Interessenten. Der Interessentenanteil wird zu 90 % von der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See und zu 10 % von der Gemeinde Gitschtal getragen. Maßgebend für die Aufteilung zwischen den Gemeinden waren die geschützten Werte in den beiden Gemeinden. Die Ortschaft Weißbriach ist, weil das Rückhaltebecken bachabwärts von Weißbriach errichtet wird, von dieser Vereinbarungen zwischen den beiden Gemeinde ausgenommen, weshalb die für die Ortschaft Weißbriach notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen alleine von der Gemeinde Gitschtal zu tragen sind.
Baukosten
BA 01 (vordringliche Maßnahmen in der Stadt Hermagor) € 2,9 Mio.
BA 02 (Rückhaltebecken Gitschtal) € 7,6 Mio.
BA 03 (St. Lorenzen/Git, Jadersdorf, Stadt Hermagor Rest) € 2,5 Mio.
GESAMTKOSTEN € 13,0 Mio.
Bauabschnitt 01
Dieser Bauabschnitt umfasst die wichtigsten Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der Stadt Hermagor (Priorität I). Darunter fallen Aufhöhungen von Ufermauern, Errichtung von Dämmen im Abschnitt zwischen der Grabensperre (in der Nähe des Kinderspielplatzes) und ehemaligem Wurzersteg. Zusätzlich wird das Flussprofil gegenüber der Straßenmeisterei Hermagor (rechtsufrig) aufgeweitet. Profile für Ufermauern und Dämme sind dem beiliegenden Plan zu entnehmen. Die Maßnahmen sind bereits wasserrechtlich genehmigt, auch liegt bereits die technisch finanzielle Genehmigung vor. Derzeit werden die Ausführungs- und Ausschreibungsunterlagen erstellt, ein Baubeginn ist für den Herbst dieses Jahres vorgesehen. Eine Fertigstellung dieser Maßnahmen ist nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten öffentlichen Gelder im Jahre 2022 vorgesehen.
Bauabschnitt 02
Eine wichtige Maßnahme für den Hochwasserschutz der Siedlungen St. Lorenzen, Jadersdorf und der Stadt Hermagor ist die Errichtung des Rückhaltebeckens im Gitschtal. Dieses soll unmittelbar westlich der Einmündung des Wulzengrabenbaches in die Gössering errichtet werden. Die Befüllung des Rückhaltebeckens erfolgt lediglich bei größeren Hochwasserereignissen (ab einem HQ30, 30-jährliches Ereignis), sodass die im Rückhaltebeckenbereich gelegenen landwirtschaftlich genutzten Flächen selten eingestaut werden. Derzeit werden die Einreichplanunterlagen für die behördlichen Bewilligungen (Wasserrecht, Forstrecht und Naturschutzrecht) ausgearbeitet. Zusätzlich werden Grundabsprachen durchgeführt. Die Behördenverfahren sollen im kommenden Winter 2020/21 abgewickelt und danach die technisch finanzielle Genehmigung beantragt werden. Der Baubeginn ist für das Jahr 2022 vorgesehen, Baufertigstellung 2025.
Bauabschnitt 03
Zeitnahe ist auch die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortschaften Jadersdorf und St. Lorenzen im Gitschtal vorgesehen. Die Restbereiche in der Stadt Hermagor umfassen jene Regulierungsabschnitte, welche auf Grund der Höhenlage der derzeitigen Regulierungsbauwerke eine geringere Handlungsnotwendigkeit aufweisen (Priorität II). Nach jetzigem Stand soll im Jahre 2022 mit den Planungen für diesen Bauabschnitt begonnen werden. Die Umsetzung ist bis Ende 2026 vorgesehen.
Abteilung 12
Das Amt für Wasserwirtschaft Hermagor fungiert bei allen Tätigkeiten (Beratung der Gemeinden, Projektmanagement, Einholung der behördlichen Genehmigungen, Sicherstellung der Finanzierung, Umsetzung der Maßnahmen) als verlängerter Arm für die beiden Gemeinden. Die endgültigen Entscheidungen betreffend Abwicklung der Hochwasserschutzmaßnahmen (insbesondere Bereitstellung des Interessentenbeitrages, Grundabsprachen, Zeitplan) treffen die beiden Gemeinden als Bauherren.




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